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Wirtschaft: Rückgabe selten möglich

Berlins Wirtschaftssenator Gregor Gysi gibt seine Immobilienfonds-Anteile zurück, auch wenn dies Verluste für ihn bedeutet. Stadtentwicklungssenator Peter Strieder würde das Gleiche tun, aber er kann nicht - sagt er.

Berlins Wirtschaftssenator Gregor Gysi gibt seine Immobilienfonds-Anteile zurück, auch wenn dies Verluste für ihn bedeutet. Stadtentwicklungssenator Peter Strieder würde das Gleiche tun, aber er kann nicht - sagt er. Beide Politiker haben geschlossene Immobilienfonds ( siehe Lexikon ) gezeichnet. Mindestens 3000 solcher Fonds gibt es allein in Deutschland.

Geschlossene Immobilienfonds sind eine sehr langfristige Kapitalanlage mit Laufzeiten von 20 bis 30 Jahren. Ausnahmen sind bereits im Verkaufsprospekt des jeweiligen Fonds geregelt. Einen solchen Fonds hat Gysi gekauft. Der Fonds International II der IBV räumt den Anlegern die Möglichkeit ein, ihre Anteile innerhalb eines Zeitraums von zehn Jahren wieder zurückzugeben. Von der IBV erhält er dann allerdings nur 90 bis 95 Prozent des Anteilswertes zurück.

Diese Rückgabemöglichkeit gibt es allerdings nur bei Fonds die renditeorientiert sind, für steuerinduzierte Fonds, wie sie bis 2000 weit verbreitet waren, gilt dies nicht. Dies Fonds nutzten die Sonderabschreibungsmöglichkeiten insbesondere für Immobilienanlagen in den Neuen Ländern. Den Anlegern ging es in erster Linie um Verlustzuweisungen, mit denen sich die persönliche Einkommensteuerschuld senken ließ. Eine Rendite war ein willkommendes Zubrot. Bei LBB-Fonds 8, den Strieder gezeichnet hat, kam es im ersten Jahr zu einer Verlustzuweisung von 88 Prozent. Die Rendite von rund sechs Prozent spielte da eine nachrangige Rolle. Will ein Anleger einen solchen Fonds zurückgeben, ruft dies das Finanzamt auf den Plan. Die Behörde argumentiert, der Investor könne nicht in den Anfangsjahren Steuern sparen und, wenn dies nicht mehr möglich ist, einfach wieder aussteigen.

Überhaupt sind die Steuerabschreibungsmöglichkeiten inzwischen stark eingeschränkt worden. Nach der Neufassung des Paragrafen 2 Einkommensteuergesetz muss bei der Anlage in Fonds eine Gewinnerzielungsabsicht im Vordergrund stehen. Sonst stuft das Finanzamt das Investment als "Hobby" ein. Verluste können dann nicht mehr geltend gemacht werden. Zwar gibt es noch Fonds, die Steuervorteile bieten - etwa Fonds, die in ausländische Immobilien investieren, doch sie dürfen mit den Möglichkeiten, Steuern zu sparen, nicht mehr werben.

Wer nun seine Anteile an einem geschlossenen Immobilienfonds um jeden Preis verkaufen will, kann dies auf so genannten Zweitmärkten beispielsweise im Internet versuchen. Doch diese Märkte funktionieren nicht wirklich, sagen Kenner.

dr

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