Wirtschaft : Rücktrittsrecht: Die Entgegnung

10.04.2002 00:00 UhrVon dr

Bei der Hypo-Vereinsbank sieht man den juristischen Auseinandersetzungen gelassen entgegen. Insgesamt seien nur 108 000 Fälle über Strukturvertriebe abgewickelt worden, und nicht jeder Strukturvertrieb sei ja per se schlecht, so eine Sprecherin. Dann müsse in jeden Falle auch geprüft werden, ob es sich überhaupt um ein Haustürgeschäft gehandelt habe. Selbst wenn im Einzelfall ein Widerrufsrecht gegeben sein sollte und dann auch der Kunde den Widerruf erklärt, bleibt er Eigentümer der Immobilie muss aber die noch offene Darlehenssumme sofort zurückzahlen. Dass es sich bei den Fällen überhaupt um verbundene Geschäfte gehandelt habe, bestreitet die Hypo-Vereinsbank nachdrücklich.

Auch der angekündigten Klage des Göttiger Rechtsanwalts Reiner Füllmich vor einem US-Gericht sieht man in München ruhig entgegen. Diese sei mehrfach angedroht worden.

Die Sprecherin forderte jedoch alle Kunden der Bank auf, die etwa wegen Scheidung oder Arbeitslosigkeit ein soziales Problem mit ihren Vertrag hätten, Kontakt mit der Bank aufzunehmen. Man werde versuchen Lösungen zu finden. "Das ist unser tägliches Geschäft."

Bei der Bankgesellschaft Berlin, die ebenfalls mit solchen Verträgen in Verbindung gebracht wurde, erklärte ein Sprecher: "Die Bankgesellschaft Berlin hat in der Immobilienfinanzierung und im Vertrieb auch mit externen Vermittlern zusammengearbeitet. Wir gehen davon aus, dass in der Regel keine Haustürgeschäfte getätigt wurden."

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