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Wirtschaft: Sammelklagen

Nach USRecht können sich Geschädigte bei Verfahren gegen Konzerne zusammenschließen und müssen ihren Fall nicht einzeln beweisen. Die beteiligten Kanzleien zweigen vorab 20 bis 30 Prozent der Entschädigungssumme ab.

Nach USRecht können sich Geschädigte bei Verfahren gegen Konzerne zusammenschließen und müssen ihren Fall nicht einzeln beweisen. Die beteiligten Kanzleien zweigen vorab 20 bis 30 Prozent der Entschädigungssumme ab. Nur, wer in einem bestimmten Zeitraum Aktien besaß, kann mitmachen. Die Klage muss außerdem während einer festen Frist eingereicht werden. Geprellte Anleger erhalten im Erfolgsfall meist zwischen zehn und 40 Prozent ihres Schadens. Tsp

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