zum Hauptinhalt

Sanierung: Welche Kosten auf die Miete umgelegt werden dürfen

Höhere Mieten durch energetische Gebäudesanierung: Nachdem Kanzlerin Angela Merkel sich für das Umlegen gerechtfertigter Modernisierungskosten auf Mieter ausgesprochen hat, befürchten viele, bald Post vom Vermieter zu bekommen. Doch wie sieht die aktuelle Rechtslage aus?

„Derzeit dürfen Vermieter bis zu elf Prozent der Sanierungskosten auf die Jahresmiete umlegen“, erklärt Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund in Berlin. Wenn das Austauschen von Fenstern und das Dämmen der Wände beispielsweise 20.000 Euro kostet, dürfe die Jahresmiete um bis zu 2200 Euro steigen. Der Experte rät Mietern, genau hinzusehen, wenn ihr Haus saniert wird. Und zwar bestenfalls vor, während und nach der Modernisierung:

„Wenn eine Sanierung ansteht, müssen Mieter darüber drei Monate vorher in Kenntnis gesetzt werden“, erklärt Ropertz. Dabei müsse mitgeteilt werden, wie lange die Sanierung voraussichtlich dauert und welche Mieterhöhung erwartet wird. Ob die Maßnahmen rechtens sind, sollte der Mieter bereits dann prüfen lassen.

Auch während der Sanierung hat der Mieter Ansprüche. Wenn Mängel auftreten – zum Beispiel durch abgehängte Fenster oder starke Lärmbelästigung – könne er unter Umständen die Miete mindern, so Ropertz.

Nach Abschluss der Arbeiten flattert Mietern irgendwann die Modernisierungs-Mieterhöhung ins Haus. „Diese sollte der Mieter unbedingt checken lassen“, rät der Experte. Wird festgestellt, dass die Erhöhung nicht gerechtfertigt ist, wenden sich Mieter schriftlich an den Vermieter. Akzeptiert dieser den Einspruch, sei die Angelegenheit erledigt. Wenn nicht, bleibt ihm nur noch der Klageweg. „Schließlich will er ja etwas vom Mieter – und nicht andersherum“, sagt Ulrich Ropertz. (dpa)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false