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Wirtschaft: Schadenersatz für Anleger fraglich

Das Verfahren gegen die HaffaBrüder war ein Strafprozess. Schadenersatz müssen geprellte Anleger nun in Zivilprozessen erstreiten.

Das Verfahren gegen die HaffaBrüder war ein Strafprozess. Schadenersatz müssen geprellte Anleger nun in Zivilprozessen erstreiten. Ob dies gelingt, ist offen. Denn das Urteil fiel angesichts der komplizierten Rechtslage sehr differenziert aus. Verurteilt wurden die Haffa-Brüder wegen unrichtiger Darstellung von Unternehmensdaten, nicht aber wegen Kursbetrugs. Die Richterin stellte fest, dass die Brüder mit einer Ad-hoc-Mitteilung vom August 2000 den Börsenkurs beeinflussen wollten. Sie hätten von den falschen Zahlen in der Mitteilung gewusst und vorsätzlich gehandelt. Damit hätten sie eine Straftat begangen. Das Gericht konnte den Brüdern aber nicht nachweisen, dass sie den Kurs auch tatsächlich beeinflusst haben. Hier greift das zum 1. Juli 2002 in Kraft getretene Vierte Finanzmarktförderungsgesetz, wonach die reine Absicht, den Kurs zu beeinflussen, lediglich eine Ordnungswidrigkeit ist. Der fehlende Beweis, dass der Kurs auch tatsächlich beeinflusst wurde, dürfte das größte Problem für geprellte Anleger werden, denn die Beweislast liegt bei ihnen. dr

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