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Wirtschaft: Schadensbegrenzung

Steuergeschenke kann sich der Finanzminister nicht mehr leisten

Noch drei Wochen, dann wollen sich die Unionsparteien auf ein Konzept für die große Steuerreform geeinigt haben. Ihr Ziel ist nicht nur die Vereinfachung des Steuerrechts, sondern auch eine Verringerung der Steuerbelastung – und zwar schon im nächsten Jahr.

Doch das erscheint im Augenblick immer unwahrscheinlicher, ganz gleich, ob Experten und Wirtschaftsverbände die Politik auffordern, den Aufschwung durch weitere Steuersenkungen zu unterstützen. Mit der Bundesregierung, hat Finanzminister Hans Eichel (SPD) erst unlängst wieder festgelegt, werde es keine weiteren Steuersenkungen geben. Rotgrün wolle Mehreinnahmen des Staates, so sie denn kommen, für die Unterstützung von Forschung und Bildung verwenden.

Dabei ist es noch gar nicht so lange her, dass auch Eichel mit dem Gedanken gespielt hat, nach den mageren Ergebnissen des Vermittlungsausschusses im Dezember in diesem Jahr einen neuen Anlauf in Sachen Subventionsabbau zu unternehmen. Das dadurch frei werdende Geld wollte er für Zukunftsaufgaben verwenden und – wenn die Summe denn groß genug geworden wäre – in eine „Abflachung“ des Steuertarifs stecken, was letztlich doch einer Steuersenkung gleichgekommen wäre, die über das hinausgeht, was für das kommende Jahr bereits im Gesetz verankert ist.

Seit dem Rücktritt des Kanzlers von der SPD-Sitze sieht die Welt der Finanzpolitik jedoch anders aus. Neuerliche Debatten um den Abbau von Subventionen, die Normalverdiener treffen könnten, wird die SPD-geführte Regierung mit Rücksicht auf ihre Klientel nicht aufkommen lassen. Und große Sprünge zur weiteren Entlastung der Steuerzahler aus dem laufenden Haushalt kann sich Eichel nicht leisten.

Für den Finanzminister wird es – realistisch betrachtet – also in diesem Jahr nicht um Konzepte zur weiteren Haushaltskonsolidierung gehen, sondern eher um Schadensbegrenzung. Denn die Stabilität der öffentlichen Haushalte wird erneut gefährdet sein, wenn einzelne Reformgesetze – etwa im Rentenbereich – stückweise zurückgedreht werden und die Hartz-Reformen am Arbeitsmarkt keine spürbaren Auswirkungen zeigen. Mit Blick auf die noch ausstehende konkrete Umsetzung der Hartz-IV-Beschlüsse und des Gesetzes zur Rentenbesteuerung drohen dem Bundeshaushalt für das kommende Jahr sogar noch weitere Belastungen, die eine Fortsetzung des Konsolidierungskurses eigentlich notwendig machen würden, politisch allerdings unwahrscheinlich sind. asi

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