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Wirtschaft: Schadensersatz: Mehr Rechte für Kleinaktionäre

Aktionäre könnten bald bessere Möglichkeiten erhalten, Schadenersatzklagen gegen Unternehmen zu führen. Wie ein Sprecher des Bundesjustizministeriums am Freitag in Berlin sagte, prüft das Ressort derzeit, ob die bestehenden Bestimmungen zu Klagerechten ausgeweitet werden müssen.

Aktionäre könnten bald bessere Möglichkeiten erhalten, Schadenersatzklagen gegen Unternehmen zu führen. Wie ein Sprecher des Bundesjustizministeriums am Freitag in Berlin sagte, prüft das Ressort derzeit, ob die bestehenden Bestimmungen zu Klagerechten ausgeweitet werden müssen. Anlass seien die dramatischen Kurseinbrüche am Neuen Markt und Vorwürfe von Anlegern, einige Firmen hätten sie nicht ausreichend über die tatsächliche wirtschaftliche Lage aufgeklärt oder diese sogar bewusst verschleiert. Bislang hatten solche Klagen in Deutschland kaum Aussicht auf Erfolg, weil die Betroffenen nachweisen müssen, dass die Firmenchefs vorsätzlich gehandelt haben. Untersucht werde unter anderem, ob sich die Schadenersatzvorschriften in unterschiedlichen Gesetzen gut ergänzen, bestätigte Ministeriumssprecher Christian Arns einen Bericht der "Financial Times Deutschland" vom Freitag. Einen wesentlichen Einfluss auf die Untersuchung werde der Ausgang der erwarteten Schadenersatz-Prozesse am Neuen Markt haben, wie sie derzeit gegen das Münchner Medienunternehmen EM.TV angestrengt werden. Bei der Prüfung werde auch die Rechtslage in den USA berücksichtigt, wo Anleger mehr Möglichkeiten haben, Unternehmen auf Schadenersatz zu verklagen. Das Bundesjustizminsterium arbeitet dabei eng mit der so genannten Corporate-Governance-Kommission im Kanzleramt zusammen.

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