zum Hauptinhalt
Nicht die Bohne. Lange interessierte sich kaum jemand für die Kaffeepreise. 2009 aber flogen Geheimabsprachen der größten Röster auf. Sie mussten 160 Millionen Euro Strafe zahlen. Seither mehren sich spektakuläre Verfahren.

© ddp

Schäden aus Kartellabsprachen: Im Zweifel für den Kunden

Wirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP) will Verbraucher für Schäden aus Kartellabsprachen entschädigen – doch das Echo ist gemischt.

Berlin - Jahrelang hatten Tchibo, Melitta und Dallmayr mit illegalen Absprachen die Kaffeepreise nach oben getrieben. Gut 4,8 Milliarden Euro sollen die Kaffeeröster nach Berechnungen von Verbraucherschützern den deutschen Verbrauchern so aus der Tasche gezogen haben. Dann schritt das Bundeskartellamt ein. Ende 2009 verhängten die Wettbewerbshüter Bußgelder von knapp 160 Millionen Euro. Das Geld wanderte in den Bundeshaushalt. Die Verbraucher, die jahrelang zu viel für ihren Kaffee gezahlt hatten, gingen leer aus.

Das will Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP) jetzt ändern. Künftig sollen Verbraucherverbände die Möglichkeit erhalten, Unternehmen wegen eines Kartellverstoßes auf Unterlassung und auf Abschöpfung der unrechtmäßigen Gewinne zu verklagen. Das ist Bestandteil der geplanten Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen, die am 1. Januar 2013 in Kraft treten soll.

Verbraucherschützer reagierten am Montag erfreut, die Wirtschaft übte dagegen Kritik an dem Vorhaben. „Es gibt keinen Bedarf für neue Befugnisse der Verbraucherverbände“, sagte Ulrike Suchsland-Maser, Wettbewerbsexpertin des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI). Eine Vorteilsabschöpfung durch Verbände lade zu missbräuchlichem Verhalten ein, wenn es die Verbände selbst in der Hand haben, ihre Verwaltungskosten, als Aufwendungsersatz geltend gemacht, in die Höhe zu treiben.

Dagegen hält Peter Lischke, Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Berlin, die geplante Reform für einen Schritt in die richtige Richtung: „Der einzelne Verbraucher würde nie wegen der paar Cents klagen, die er wegen der verbotenen Absprachen zusätzlich zahlen muss, aber unterm Strich geht es um gewaltige Summen“, sagte der Verbraucherschützer dem Tagesspiegel.

Tatsächlich hat die Zahl der aufgedeckten Kartelle in den vergangenen Jahren erheblich zugenommen. In den Jahren 2009 und 2010 verhängte das Bundeskartellamt Bußgelder von über 560 Millionen Euro – nicht nur gegen Kaffeeröster, sondern auch gegen Hersteller von Brillengläsern, Dachziegeln oder Flüssiggas. Zurzeit ermittelt das Kartellamt gegen Konsumgüterhersteller und Händler wegen des Verdachts auf Preisabsprachen. In der Behörde wird der Bereich personell ausgebaut, indem sich eine dritte Abteilung mit der Verfolgung von Kartellen beschäftigen soll.

Verbraucherschützer fordern schon lange, dass von Kartellabsprachen geschädigte Verbraucher eine Wiedergutmachung bekommen sollen. „Kartellabsprachen sind kein Kavaliersdelikt, das man achselzuckend hinnehmen kann“, kritisierte der Chef des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen, Gerd Billen.

Auch Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) hatte sich in der Vergangenheit für eine Entschädigung der Verbraucher starkgemacht. Verbesserte Klagemöglichkeiten der Verbraucherverbände bei Kartellverfahren seien ein „sinnvoller Schritt“, sagte eine Sprecherin am Montag auf Anfrage. Doch Aigner will noch mehr: „Daneben sollte die Verwendung von Kartellstrafen für die Verbraucherarbeit geprüft werden“, hieß es im Ministerium weiter.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false