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Wirtschaft: Schärfere Auflagen für private Postzusteller

BONN .Die Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation hat die Bedingungen für die Vergabe von Lizenzen an private Briefzusteller verschärft.

BONN .Die Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation hat die Bedingungen für die Vergabe von Lizenzen an private Briefzusteller verschärft.Die Erlaubnis für den Transport von Sendungen bis 200 Gramm erhalten Privatfirmen nur noch dann, wenn ihr Zustellgebiet etwa der Größe des Saarlandes entspricht.Zuvor hatten Firmen auch Lizenzen für den Brieftransport innerhalb einer Stadt erhalten.Hintergrund ist ein Rechtsstreit zwischen der Deutschen Post AG und der Regulierungsbehörde über die Tätigkeit der privaten Zusteller.

Die Neuregelung über die Größe des Zustellgebietes für Privatfirmen gelte bereits seit Ende Juni, erklärte eine Sprecherin der Regulierungsbehörde.Damit habe die Behörde auf die Erfahrungen mit der Lizenzvergabe seit Anfang April reagiert.Für die Lizenzen, die vor der Neuregelung vergeben wurde, gelte allerdings Bestandsschutz."Allerdings wollen wir die Firmen anschreiben und fragen, ob sie ihr Zustellgebiet nicht erweitern möchten", erklärte die Sprecherin.

Nach dem Postgesetz soll der Transport von Briefen bis 200 Gramm bis zum Jahr 2003 Exklusivbereich der Post bleiben, damit der einstige Monopolist seine Pensionslasten zahlen und das Filialsystem ausbauen kann.Private Zusteller sollen nur dann eine Lizenz für den Exklusivbereich der Post bekommen, wenn sie eine "höherwertige Leistung" als der "Gelbe Riese" anbieten.Die Post sieht jedoch ihre Mischkalkulation bedroht, wenn die privaten Konkurrenten ihr den lukrativen Nahbereich abnehmen."Schließlich müssen wir den Brief zum gleichen Preis nach Bonn oder nach Barcelona transportieren", erläutert Post-Sprecher Norbert Schäfer.Daher überzieht die Post die privaten Zusteller mit Klagen.Nach Angaben von Postsprecher Norbert Schäfer hat sein Unternehmen bislang 19 von 28 Prozessen gewonnen und somit die privaten Zusteller gestoppt.Dagegen erklärte die Regulierungsbehörde, in 10 von ihr bekannten 14 Gerichtsverfahren hätten die Privatfirmen gesiegt.

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