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Wirtschaft: Schärfere Sanktionen bei Hartz IV

Wer arbeitsunwillig ist, bekommt kein Geld

Berlin - Die große Koalition will die Sanktionen für arbeitsunwillige Langzeitarbeitslose weiter verschärfen. Wer innerhalb eines Jahres dreimal eine Arbeit oder eine Weiterbildung ablehnt, dem soll künftig das Arbeitslosengeld II komplett gestrichen werden. Auch die Mietzuschüsse können gekürzt werden. Bisher waren solche Strafen nur für Jugendliche unter 25 Jahren möglich, die eine Stelle oder einen Ausbildungsplatz abgelehnt haben. Die Arbeitsagenturen konnten Erwachsenen den Regelsatz nur teilweise kürzen, wenn sie einen Job abgelehnt haben: beim ersten Mal für drei Monate um 30 Prozent, beim zweiten Mal um weitere 30 Prozent.

Mit den Stimmen von SPD und Union beschloss der Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales am Mittwoch entsprechende Änderungen der Hartz- IV-Gesetze. Die Neuregelung soll an diesem Donnerstag im Bundestag verabschiedet werden und im Juli in Kraft treten. Wenn ein Langzeitarbeitsloser für die Mitarbeiter vom Jobcenter nicht erreichbar ist, weil er sich länger im Ausland aufhält, soll ihm ebenfalls die Leistung komplett gestrichen werden können.

Wer Arbeitslosengeld II bekommt, muss grundsätzlich eine angebotene Stelle annehmen – auch wenn sie der Ausbildung nicht entspricht. Arbeitslose müssen längere Fahrzeiten zum Arbeitsplatz akzeptieren, vor allem wenn sie familiär nicht gebunden sind. Sie müssen zudem belegen, warum sie eine Stelle nicht annehmen können. Eine alleinerziehende Mutter kann etwa dann ein Arbeitsangebot ablehnen, wenn sie für ihr Kind unter drei Jahren keinen Krippenplatz findet.

Mit dem Hartz-IV-Fortentwicklungsgesetz sollen zudem die Freibeträge beim Vermögen verändert werden. Arbeitslosengeld-II-Bezieher dürfen künftig 250 statt bisher 200 Euro pro Lebensjahr für die Altersvorsorge zurücklegen. Im Gegenzug wird der Schonbetrag für das allgemeine Vermögen von 200 auf 150 Euro pro Lebensjahr gesenkt. Das Gesetz soll dabei helfen, Missbrauch stärker zu bekämpfen: Für die Kontrollen wird ein flächendeckender Außendienst der Arbeitsgemeinschaften eingerichtet. Bund und Kommunen wollen durch die Neuregelungen pro Jahr knapp 1,5 Milliarden Euro sparen, in diesem Jahr etwa 500 Millionen Euro.

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