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Wirtschaft: Scharfe Kritik an Bundeskartellamt

Berliner Bauwirtschaft verteidigt Tariftreueerklärung BERLIN (alf).Mit Unverständnis und zum Teil scharfer Kritik haben Bauwirtschaft und Senat am Donnerstag auf das Verbot der sogenannten Tariftreueerklärung durch das Bundeskartellamt reagiert.

Berliner Bauwirtschaft verteidigt Tariftreueerklärung BERLIN (alf).Mit Unverständnis und zum Teil scharfer Kritik haben Bauwirtschaft und Senat am Donnerstag auf das Verbot der sogenannten Tariftreueerklärung durch das Bundeskartellamt reagiert.Axel Wunschel, Hauptgeschäftsführer des Bauindustrieverbandes Berlin-Brandenburg, sagte gegenüber dem Tagesspiegel, das Kartellamt stehe "im Gegensatz zu den Parametern unserer sozialen Marktwirschaft".Burkhard Wenkel, Hauptgeschäftsführer der Fachgemeinschaft Bau, betonte das politische Ziel der Tariftreueerklärung, nämlich den Schutz der "einheimischen mittelständischen Bauwirtschaft" vor Billiganbietern; auch dies sei ein "Wettbewerbsaspekt", den das Kartellamt offenbar nicht berücksichtigt habe.Bausenator Jürgen Klemann "sprach von einer unsensiblen Entscheidung zu Lasten der Berliner Bauarbeiter, gegen die der Rechtsweg in jedem Fall ausgeschöpft wird".Bis zur Entscheidung des Berliner Kammergerichts über die Beschwerde der Senatsbauverwaltung werde an der Tariftreueerklärung festgehalten. Das Bundeskartellamt hatte dem Senat untersagt, öffentliche Straßenbauaufträge nur an solche Unternehmen zu vergeben, die sich zur Einhaltung der geltenden Tarifverträge verpflichten.Diese Tariftreueerklärung verstoße gegen das kartellrechtliche Diskriminierungsverbot, da das Land bei der "Nachfrage von Straßenbauleistungen marktbeherrschend ist".Wenn das Land Auftragnehmer zur Einhaltung der Tarife zwinge, verlören insbesondere Unternehmen aus den neuen Ländern die Möglichkeit, über den Wettbewerbsvorteil geringerer Lohnkosten in Berlin Aufträge zu bekommen.Ferner, so das Kartellamt, sei das Ziel der Tariftreueerklärung - das Verhindern von Dumpinglöhnen auf dem Bau - bereits mit der Festschreibung von Mindestlöhnen erreicht.Schließlich führe "die Praxis des Berliner Senats zu einer unzulässigen Subventionierung bestimmter Unternehmen und einer künstlichen Verteuerung von Straßenbauaufträgen zu Lasten des ohnehin angespannten Haushalts der Stadt", argumentiert das Kartellamt. Bauindustrieverbandschef Wunschel zufolge könne von einer Diskrimierung keine Rede sein.Im Gegenteil: Erst durch die Anwendung der Tariftreueerklärung entstehe "Gleichheit im Wettbewerb"; das Kartellamt sieht Wunschel "auf dem falschen Fuß".Die Firmen, "die sich korrekt verhalten, werden diskriminiert zugunsten von Billiganbietern, die sich auf den Lohnwettbewerb beschränken", kehrte Wunschel das Kartellamtsargument um.Die Tariftreuerkläung sei ein "zentraler Pfeiler der Berliner Baupolitik".Wer diesen Pfeiler schleifen wolle, der müsse "sich entscheiden, in welcher Republik wir leben wollen".Wunschel zufolge lag das Bauvolumen im Berliner Bauhauptgewerbe in den ersten sechs Monaten 1997 bei rund 5,2 Mrd.DM, davon entfielen rund 250 Mill.DM auf den Straßenbau.Nur für diesen Bereich hat das Kartellamt die Tariftreueerklärung aufrund der vermeintlich marktbeherrschenden Stellung des Landes untersagt. Burkhard Wenkel von der Fachgemeinschaft bestreitet diese Monopolstellung.Beispielsweise in Karow Nord sowie bei Wirtschaftsprojekten würde der Straßenbau privat finanziert.Das Argument des Kartellamtes, durch die Einführung der allgemeinverbindlichen Mindestlöhne sei das Dumpingproblem gelöst, akzeptiert Wenkel nur eingeschränkt: Der Mindestlohn liege zum Beispiel im Westteil bei gut 15 DM pro Stunde, der Tariflohn jedoch über 25 DM.

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