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Wirtschaft: Scheurle gegen Telekom-Wettbewerber

Ehemaliger Monopolist darf zwischen Netzbetreibern und anderen die Preise differenzieren BONN (wei).Die Deutsche Telekom hat möglicherweise rund 20 Verträge zu ungünstigeren Bedingungen abgeschlossen als dies notwendig gewesen wäre.

Ehemaliger Monopolist darf zwischen Netzbetreibern und anderen die Preise differenzieren BONN (wei).Die Deutsche Telekom hat möglicherweise rund 20 Verträge zu ungünstigeren Bedingungen abgeschlossen als dies notwendig gewesen wäre.Darauf hat der Chef der Regulierungsbehörde, Klaus-Dieter Scheurle, am Freitag in Bonn hingewiesen.Die Klagen großer Netzbetreiber wie beispielsweise der Mannesmann-Tochter Arcor seien insofern nicht berechtigt.Die Gesellschaft hatte kritisiert, daß die Entgelte, die der Regulierer für die Nutzung des Telekomnetzes festgelegt hat, jene Gesellschaften wie Mobilcom oder Talkline begünstigen, die keine eigenen Netze aufbauen.Weil das Netz der Telekom mit 2,7 Pfenig pro Minute konkurrenzlos billig sei, fehle der Anreiz zum Ausbau neuer Verbindungen. Die Regulierungsbehörde macht nun einen Unterschied zwischen der Gewährung des "besonderen Netzzugangs" und der Pflicht, vorhandene Netze zusammenzuschalten.Die festgelegten 2,7 Pfennig pro Minute seien nur zwingend vorgeschrieben für die Zusammenschaltung.Eine Zusammenschaltung könne es jedoch nur zwischen wirklichen Netzbetreibern geben.Scheurle äußerte sich nicht dazu, welche Telefongesellschaften als Netzbetreiber anzusehen sind.Dieses Urteil müsse die Deutsche Telekom selber fällen.Es sei jedoch nicht automatisch so, daß jeder Anbieter von Telefondiensten auch ein Netzbetreiber sei.Auch die Zuteilung einer Kennziffer für den Netzzugang, über die Firmen wie Mobilcom oder Talkline verfügen, sei noch kein Beweis dafür, daß es sich um einen Netzbetreiber handele.Davon zu unterscheiden sind nach Darstellung der Regulierungsbehörde die reinen "Wiederverkäufer".Sie mieten Leitungen der Telekom an und stellen sie ihren eigenen Kunden je nach Bedarf zur Verfügung.Sie haben Anspruch auf "besonderen Netzzugang" aber nicht auf Zusammenschaltung. Für den "besonderen Netzzugang" gibt es aber keine von der Regulierungsbehörde festgelegten Preise.Die Telekom oder andere Netzbetreiber können die Tarife in diesen Fällen frei mit dem "Wiederverkäufer" vereinbaren.Der Regulierer könnte der Telekom allerdings die Auflage erteilen, Wiederverkäufern bestimmte Rabatte zu gewähren.Ein dahingehender Antrag liegt der Regulierungsbehörde aber nach eigenen Angaben nicht vor.Die Deutsche Telekom wollte zu dieser Interpretation des Telekommunikationsgesetzes zunächst keine Stellung nehmen.Am Sitz des Unternehmens wurde aber darauf hingewiesen, daß man Ende letzten Jahres unter erheblichem Druck gestanden habe, allen neuen Anbietern die günstigen Zusammenschlußtarife zu gewähren. Der damalige Postminister Wolfgang Bötsch hatte am 12.September 1997 festgelegt, daß die Deutsche Telekom ihr Telefonnetz mit dem anderer Netzbetreiber zusammenschalten muß und dafür im Durchschnitt 2,7 Pfennig Gebühren pro Minute verlangen darf.Er hatte sich dabei auf einen internationalen Tarifvergleich gestützt.Die Telekom selbst, sagte Bötsch damals, habe keine prüfungsfähigen Kostenunterlagen vorgelegt.Die Telekom hatte damals deutlich höhere Preise verlangt, ihre Wettbewerber, darunter auch die Arcor, hatten eine weitere Absenkung der Zusammenschaltungsgebühr verlangt.Gegen die damalige Entscheidung des Regulierers hat die Telekom das Verwaltungsgericht angerufen, das noch nicht entschieden hat.

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