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Wirtschaft: Schlechte Chancen für VW vor Europäischem Gerichtshof

Richter werden das Bußgeld der EU über 90 Millionen Euro wegen Wettbewerbsverstößen voraussichtlich bestätigen

Brüssel (msb). Die Klage der Volkswagen AG vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) gegen eine von der EUKommission verhängte Geldbuße wird wahrscheinlich scheitern. Der Generalanwalt beim EuGH in Luxemburg, Damaso Ruiz-Jarabo, lehnte sie am Donnerstag in seinem Schlussantrag als unbegründet ab. In etwa drei Monaten wird die Entscheidung des Gerichtes erwartet. In mehr als zwei Dritteln der Fälle folgt es bisher dem Gutachten des Generalanwaltes.

Die EU-Kommission hatte 1998 eine Geldbuße von 102 Millionen Euro gegen VW verhängt. Sie war durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes in erster Instanz im Jahr 2000 auf 90 Millionen Euro verringert worden. Um die Strafe weiter zu senken, legte VW Rechtsmittel dagegen ein.

Die Wettbewerbshüter in Brüssel werfen VW systematische Verstöße gegen die EU-Wettbewerbsregeln vor. Anfang der neunziger Jahre hatte VW seinen italienischen Händlern nämlich verboten, Autos an Kunden aus Österreich und Deutschland zu verkaufen. Auf Grund der Schwäche der Lira und der Vertriebspolitik des Konzerns waren Volkswagen zu der Zeit in Italien etwa um ein Drittel billiger als in Deutschland und Österreich. Die Reimporte nahmen Ausmaße an, durch die der Absatz dort spürbar beeinträchtigt wurde. Deshalb unterband der Konzern den grenzüberschreitenden Handel. Italienischen Händlern wurden weniger Autos geliefert, ihre Vergütung wurde teilweise erst gezahlt, wenn die Autos in Italien zugelassen waren. Eine solche Beschränkung des Handels über Grenzen hinweg ist nach europäischem Recht verboten.

In erster Instanz war der Europäische Gerichtshof allerdings zu der Auffassung gekommen, dass der von der Kommission für die Höhe des Bußgeldes zugrunde gelegte Zeitraum zu weit gefasst worden war. Deshalb war die Strafe gesenkt worden. In der zweiten Instanz beschränkt sich die Untersuchung auf die Rechtslage, der Sachverhalt wird nicht erneut geprüft.

Gegen VW ist neben der Reimportklage ein zweites Verfahren vor dem EuGH anhängig. Es bezieht sich auf Vorschriften des Konzerns bei der Preisgestaltung für das Mitte der neunziger Jahre eingeführte neue PassatModell. Eine Entscheidung darüber wird jedoch erst erwartet, wenn das Urteil über die Reimporte aus Italien gefallen ist. Die neuen Rechtsvorschriften für den Automobilvertrieb sollen Wettbewerbsbeschränkungen dieser Art vermeiden. Die Beschränkung der Händler auf ein bestimmtes Vertriebsgebiet soll gelockert oder ganz aufgehoben werden.

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