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Wirtschaft: Schlichtung für Fluglotsen startet

Berlin - Der letzte Versuch, durch eine Tarifeinigung für die Deutsche Flugsicherung (DFS) doch noch einen Arbeitskampf der Fluglotsen zu verhindern, hat am Freitag in Berlin begonnen. Ein Sprecher der Gewerkschaft GdF sagte vor dem ersten Schlichtungstreffen unter dem Vorsitz der SPD-Politikerin Herta Däubler-Gmelin, man habe bereits mehrere Termine vereinbart.

Berlin - Der letzte Versuch, durch eine Tarifeinigung für die Deutsche Flugsicherung (DFS) doch noch einen Arbeitskampf der Fluglotsen zu verhindern, hat am Freitag in Berlin begonnen. Ein Sprecher der Gewerkschaft GdF sagte vor dem ersten Schlichtungstreffen unter dem Vorsitz der SPD-Politikerin Herta Däubler-Gmelin, man habe bereits mehrere Termine vereinbart. Die Verhandlungen gingen voraussichtlich bis Freitag oder Samstag nächster Woche. Der 27. Januar sei als Reservetermin festgesetzt worden. Zum Stand der Gespräche wollen sich aber weder Gewerkschaft noch Unternehmen äußern. Es sei vereinbart worden, Stillschweigen zu wahren, hieß es.

Sollte der Vorschlag Däubler-Gmelins von den beiden Tarifparteien nicht akzeptiert werden, sind bereits in der ersten Februarhälfte Streiks möglich. Die Gewerkschaft hat klar gemacht, dass sie „erhebliche Zugeständnisse auf Seiten des Arbeitgebers für unerlässlich hält“.

Die Gewerkschaft will erreichen, dass Zulagen der DFS-Mitarbeiter in das normale Gehalt integriert werden. Damit würde eine Kürzung dieser Zahlungen erschwert, die bei der angestrebten Privatisierung der heute noch staatlichen Flugsicherung zu befürchten wäre. Außerdem fordert die GdF ein hohe Einmalzahlung. Das zuletzt vorgelegte Angebot des Unternehmens – unter anderem eine Lohnerhöhung um drei Prozent – wurde von der Gewerkschaft Anfang Januar als nicht ausreichend zurückgewiesen und die Vorbereitungen für Streiks fortgesetzt. Die DFS hatte daraufhin das Schlichtungsverfahren eingeleitet. Dadurch herrscht weiterhin Friedenspflicht.

Die ehemalige Bundesjustizministerin Däubler-Gmelin, die bisher nicht als Schlichterin aufgetreten ist, kann spätestens zwei Wochen nach dem ersten Verhandlungstreffen den Termin für ihren Schiedsspruch nennen.

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