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Eine Boeing 737-800 der Fluggesellschaft TuiFly.

© Julian Stratenschulte/dpa

Update

Schlichtungsgespräche: Tuifly streicht am Samstag erneut 118 Flüge

Ab Sonntag soll der Flugbetrieb weitgehend normal laufen. Nach kurzfristigen Krankmeldungen hat das Management den Arbeitnehmern jetzt Zusagen gemacht.

Nach zahlreichen Krankmeldungen von Piloten und Kabinenpersonal will der Ferienflieger Tuifly ab Sonntag wieder zum normalen Flugplan zurückkehren. Dann sollten voraussichtlich 115 Flüge starten, teilte die Airline am Freitag mit. Am Samstag müssten jedoch noch einmal 118 Flüge gestrichen werden. Alle betroffenen Kunden würden informiert.

Kurz vor Beginn der Herbstferien in vier Bundesländern hat sich die Politik in den Konflikt eingeschaltet, um die massiven Flugausfälle bei Tuifly und Air Berlin zu beenden. Vertreter von Management und Arbeitnehmern haben am Freitag versucht, einen Weg aus der aktuellen Krise zu finden. Tuifly werde die Entscheidung über eine Zusammenlegung des Ferienfliegers mit Teilen der angeschlagenen Fluggesellschaft Air Berlin vom 26. Oktober auf Mitte November verschieben, teilte Tuifly mit. Zudem habe das Management den Arbeitnehmervertretern mehrere Zusagen gemacht. Mit kurzfristigen Krankmeldungen haben Piloten und das Kabinenpersonal von Tuifly gegen den geplanten Umbau protestiert und den Betrieb weitestgehend lahm gelegt. Tuifly teilte am Freitag mit, das Unternehmen bleibe für mindestens drei Jahre eine deutsche Gesellschaft mit Sitz in Hannover. Die Arbeitsverträge blieben bestehen, Betriebsräte und Personalvertretungen blieben im Amt. Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge behielten ihre Gültigkeit, Einschnitte bei den Gehältern werde es nicht geben. Weitere Gespräche sollen in der kommenden Woche geführt werden. Urlauber müssen aber auch am Wochenende noch mit Ausfällen und Verspätungen rechnen. Am Freitag fielen erneut 108 Flüge aus, 54 zu Urlaubszielen am Mittelmeer und 54 Rückflüge, teilte Tuifly mit. Auch Air Berlin war erneut betroffen. 90 Verbindungen, die Tuifly für die Berliner Fluggesellschaft durchführt, hatte der Hannoveraner Ferienflieger am Freitag gestrichen, für 40 Flüge konnte Air Berlin Ersatz schaffen, 50 fielen aus.

Tuifly sieht sich nicht in der Entschädigungspflicht

Tuifly ist der Auffassung, dass Kunden keine Entschädigung für die Flugausfälle verlangen können. Bei den massenhaften Krankmeldungen der Mitarbeiter handele es sich um höhere Gewalt, findet das Unternehmen. Verbraucherschützer und Reiserechtsexperten sehen das jedoch anders. „Wir gehen im Moment von einem Verschulden der Airline aus“, sagte Sabine Fischer-Volk von der Verbraucherzentrale Brandenburg.

„Wir erkennen nicht, warum die Passagiere für Fluguasfälle haftbar gemacht werden“, meint auch das Niedersächische Wirtschaftsministerium. Internetportale wie FairPlane, EUClaim oder Flightright fordern Kunden auf, Ausgleichszahlungen zu verlangen. Die Portale übernehmen die Abwicklung – und verlangen dafür einen Teil der Entschädigung. Die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP) bietet diesen Service kostenlos an, kann aber erst aktiv werden, wenn die Airlines Ansprüche der Kunden ablehnen.

SÖP-Geschäftsführer Heinz Klewe ermuntert betroffene Verbraucher, aktiv zu werden. Inwieweit die Erkrankung von Crewmitgliedern einen außergewöhnlichen Umstand darstellt, sei bisher zwar nicht höchstrichterlich geklärt, räumte der Schlichter ein. „Derzeit kann man jedoch davon ausgehen, dass die Erkrankung von Crew-Mitgliedern grundsätzlich im Risikobereich des Arbeitgebers liegt und damit kein Fall höherer Gewalt vorliegt“, sagte Klewe dem Tagesspiegel. Bei einem Streik seien die Fluggesellschaften zwarn von einer Zahlung befreit. „Ob Erkrankung oder Streik – dies wird in den aktuellen Fällen zu prüfen sein“, meint Klewe.

Bei Pauschalreisen müssen sich die Kunden an den Veranstalter wenden

Passagiere, die direkt bei Tuifly oder Air Berlin gebucht haben, können nach dreistündiger Verspätung oder Annullierung eine Entschädigung zwischen 250 und 600 Euro verlangen – die Höhe der Zahlung hängt von der Entfernung ab. Ist der Flug Teil einer Pauschalreise, müssen sich Reisende an ihren Veranstalter wenden, weiß Verbraucherschützerin Sabine Fischer-Volk. Verliert man Urlaubstage, kann man den Reisepreis mindern. Wer am Urlaubsort strandet, hat Anspruch auf Betreuung. Notfalls müssen Reiseveranstalter oder Airline auch eine Hotelübernachtung am Urlaubsort zahlen.

Die großen Reiseveranstalter suchen händeringend nach Ersatzbeförderungen. Sowohl Tui als auch FTI und DER Touristik versuchen, Flugzeuge anderer Airlines zu chartern und die Kunden umzubuchen. Sollte eine weitere Übernachtung am Urlaubsort notwendig werden, sei Tuikly verpflichtet, das zu organisieren, heißt es bei FTI. Sollte die Airline das nicht tun, kümmere sich FTI und trage auch die Kosten. Reisende, die am Freitag mit Tuifly starten sollten, können bei FTI kostenfrei umbuchen oder die Reise stornieren. Die Tui hat diese Reisen von sich aus gekündigt.

DER Touristik bietet ihren Gästen, die mit Tuifly reisen sollten, sogar bis zum 10. Oktober die Möglichkeit, kostenlos umzubuchen. Sollte eine Ersatzbeförderung innerhalb von 48 Stunden nicht möglich sein, bietet der Reiseveranstalter seinen Kunden an, die Reise kostenfrei zu stornieren. Besonders betroffen seien die Flugverbindungen von und nach Griechenland, teilte DER Touristik mit, auch bei den Kanaren und Mallorca gebe es Probleme.
Auch in den kommenden Tagen könne es zu weiteren Flugstreichungen kommen, warnt die Tui. „Die extrem kurzfristigen Krankmeldungen machen es Tui unmöglich, frühzeitiger zu informieren und alternative Reisemöglichkeiten anzubieten“. (mit AFP)

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