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Schlichtungsstelle: Airlines wollen Nachbesserungen

Die Fluggesellschaften wollen Beschwerden der Passagiere selber regeln und die Schlichtung erst später ranlassen.

Im Streit um die Einrichtung einer Schlichtungsstelle für Flugpassagiere fordert die Luftverkehrsbranche weitere Zugeständnisse von der Politik. So wollen die Fluggesellschaften mehr Zeit bekommen, um den Streit mit ihren Kunden allein zu regeln, heißt es in einer Stellungnahme des Bundesverbandes der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) und des Verbandes Barig, in dem die ausländischen Airlines organisiert sind. Das Papier, das dem Tagesspiegel vorliegt, haben die Verbände für die am Mittwoch stattfindende Anhörung des Bundestags-Rechtsausschusses zur Einrichtung einer außergerichtlichen Schiedsstelle verfasst.

Das Bundesjustizministerium und die Luftverkehrsbranche ringen seit Jahren um eine solche Anlaufstelle für Verbraucher. An der bereits bestehenden Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP), die derzeit vor allem von Bahnkunden genutzt wird, beteiligen sich die meisten Airlines nicht. Der Großteil der Flugpassagiere hat derzeit keine Möglichkeit, bei einem Streit mit der Fluggesellschaft außergerichtliche Hilfe zu bekommen. Vor Prozessen schrecken die meisten Verbraucher jedoch zurück.

Der Bedarf nach einer Anlaufstelle ist groß und wird immer größer. 5105 Beschwerden über gestrichene, verspätete oder überbuchte Flüge sind im vergangenen Jahr beim Luftfahrt-Bundesamt eingegangen, rund 700 mehr als im Jahr davor. Das Problem: Die Behörde sammelt zwar solche Anzeigen, um notfalls Bußgelder gegen die Airlines zu verhängen, sie ist aber nicht dafür zuständig, den Verbrauchern bei ihren Reklamationen zu helfen. Das soll künftig die Schlichtungsstelle tun (siehe Kasten). Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) erwartet, dass auf die neue Stelle 6500 Fälle im Jahr zukommen werden.

Doch gegen den Gesetzentwurf aus dem Bundesjustizministerium haben die Luftfahrtverbände noch Bedenken. Der Entwurf sieht vor, dass sich die Kunden erst dann an die Schlichtungsstelle wenden dürfen, wenn sie ihren Anspruch zuvor bei der Airline geltend gemacht haben. Diese soll 30 Tage Zeit bekommen, die Sache selbst zu regeln. Der Branche ist das viel zu kurz. „Eine derart kurze und starre Frist würde zu qualitativ unzureichenden Antworten führen“, heißt es in der Stellungnahme. Immerhin müsse der Sachverhalt „zunächst vollumfänglich recherchiert und aufgeklärt werden“. Die Verbände fordern stattdessen eine Regulierungsfrist von drei Monaten.

Auch in einem zweiten Punkt will die Branche Nachbesserungen, nämlich bei der Frage, wann die Kunden für die Einschaltung der Schlichtungsstelle zahlen sollen. In den ersten zwei Jahren ist die Arbeit der Schiedsstelle nach dem Gesetzentwurf für die Kunden kostenlos, danach soll Bilanz gezogen werden. Sollte sich dann herausstellen, dass die meisten Antragsteller unbegründete Forderungen gestellt haben, soll die Schlichtungsstelle von da an von jedem Verbraucher 20 Euro nehmen können. Dieses Geld soll erstattet werden, falls die Schlichtungsstelle dem Kunden später recht gibt.

Die Branche will bei der Evaluierung aber nicht nur unbegründete, sondern auch unzulässige Anträge einbeziehen. Ziel müsse es sein, die Stelle „vor Überlastung und ungerechtfertigter Anrufung zu schützen“, heißt es. Gemeint sind nach Angaben des BDL etwa Beschwerden, bei denen „außergewöhnliche Umstände“ wie Naturkatastrophen oder Streiks für Flugausfälle oder -verspätungen verantwortlich sind. Für solche Ereignisse müssen die Fluggesellschaften nicht haften. Auch Beschwerden, für die die Schlichtungsstelle gar nicht zuständig ist, sollen in die Evaluierung einbezogen werden, da auch diese Verwaltungskosten verursachen.

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