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Wirtschaft: Schlupfloch für Butterfahrten

HAMBURG (AP/rtr). Wenige Tage vor dem Ende des zollfreien Einkaufs innerhalb der Europäischen Union haben die betroffenen Unternehmen in Deutschland offenbar ein Schlupfloch entdeckt.

HAMBURG (AP/rtr). Wenige Tage vor dem Ende des zollfreien Einkaufs innerhalb der Europäischen Union haben die betroffenen Unternehmen in Deutschland offenbar ein Schlupfloch entdeckt. Wie der Geschäftsführer des Deutschen Duty-Free-Verbandes, Christian Breitzke, am Freitag in Hamburg sagte, wird unter bestimmten Voraussetzungen der Duty-Free-Verkauf in Deutschland zumindest kurzfristig weiter möglich sein.Paragraph 27 der Zollverordnung sehe vor, daß der Verkauf weiter laufen darf, wenn zwei Stunden einer achtstündigen Schiffsfahrt außerhalb der Hoheitsgewässer verlaufen. Weitere Bedingung sei, daß während der Schiffspartie kein Hafen angelaufen wird. Nach Angaben des Kieler Wirtschaftsministeriums werden diese Schiffsreisen auch als Stichfahrten bezeichnet. Allerdings müsse man damit rechnen, daß die jetzige Vorschrift aufgrund des EU-Beschlusses auch geändert werde. Dies werde bis Ende des Jahres geschehen.Die Förde Reederei Seetouristik in Flensburg will von der Regelung aber erst einmal ab dem 1. Juli Gebrauch machen. Geschäftsführer Günther Becker erklärte, den bereits gekündigten 386 Mitarbeitern sei jetzt die Weiterarbeit angeboten worden. Mit fünf Schiffen soll der zollfreie Einkauf bei Stichfahrten nun vorerst fortgesetzt werden. Die sogenannten Stichfahrten sind seit dem vergangenen Jahrhundert in der deutschen Zollverordnung verankert. Sie sollten vor allem Angelkuttern, die stundenlang auf See sind, erlauben, ihren Mundproviant steuerfrei an Bord mitzunehmen. Zu touristischen Zwecken wurde diese Möglichkeit bislang kaum genutzt.Nach Meinung der Hamburger Oberfinanzdirektion handelt es sich jedoch um eine Fehlinterpretation der Flensburger Reederei. Die Regelung sei für Handels- und Fischereischiffe gedacht und biete keine Möglichkeit, in größerem Maße steuerfrei Waren an Reisende zu verkaufen. Dies sei in Ausführungsbestimmungen und Auflagen für die Reedereien klar geregelt.Auch nach dem Wegfall von Duty-Free-Verkäufen innerhalb der EU nach dem 30. Juni wird es aber noch "Butterfahrten" geben. So ist der zollfreie Einkauf auf Fahrten von Deutschland nach Polen weiterhin möglich, weil der Nachbarstaat ein sogenanntes Drittland ist. Auch auf Helgoland darf weiter zollfrei eingekauft werden. Die Insel gehört nicht zum Zollgebiet der EU. Allerdings gibt es nach Angaben des Duty-Free-Verbands eine deutsche Sonderregelung: Zwar darf auf der Insel selbst zollfrei eingekauft werden, aber nicht auf den Fahrten zur Insel oder von der Insel zurück.

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