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Wirtschaft: Schluss für den Schlussverkauf

Justizministerin Zypries will Reformen zu Gunsten der Verbraucher – und Sonderverkäufe ganzjährig erlauben

Berlin (msh). Schlussverkäufe und andere Sonderveranstaltungen des Handels sollen künftig das ganze Jahr über erlaubt sein. Dies sieht die geplante Reform des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) vor, deren Eckpunkte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) am Montag in Berlin vorstellte. Zypries will zudem verbieten, dass Händler mit fiktiven Preisen werben. Bei besonders groben Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht sollen unrechtmäßig erzielte Gewinne künftig in die Staatskasse fließen.

Mit den Plänen der Justizministerin ist auch ein Vorschlag von Verbraucherministerin Renate Künast (Grüne) aus der vergangenen Woche vom Tisch, Billigangebote zu verbieten. Künast hatte argumentiert, der Preiskampf gefährde die Qualität der Produkte und schade so langfristig den Interessen der Verbraucher. Zypries lehnt dagegen weitergehende Regelungen ab. „Preisdumping ist schon jetzt verboten“, sagte Zypries. „Alles andere regelt der Markt.“

Durch die Neufassung des UWG werden die Regelungen für Winter und Sommerschlussverkäufe abgeschafft. Bisher war es nur bei den zweimal im Jahr stattfindenden Schlussverkäufen erlaubt, Preisnachlässe auf das gesamte Sortiment zu gewähren. Zudem konnten nur Händler Sonderverkäufe durchführen, die Saisonwaren wie Kleidung oder Schuhe verkauften.

Diese Regelung hatte zunehmend für Verwirrung gesorgt, weil die Händler seit der Abschaffung von Rabattgesetz und Zugabeverordnung Preisnachlässe in allen erdenklichen Formen nutzen. Nach der Neuregelung wären auch Sonderaktionen wie die von der Bekleidungskette C & A zulässig, die anlässlich der Einführung des Euro auf einen Rabatt auf das gesamte Sortiment gewährte. Dafür war das Unternehmen im vergangenen Jahr noch abgemahnt worden.

Ganzjährige Rabattaktionen bedeuteten nicht, dass Winter- oder Sommerschlussverkauf aufgehoben würden, sagte Zypries. Vielmehr sollten die Händler künftig selbst entscheiden, ob und wann sie Preisnachlässe gewähren. Auch die bisher geltenden Regelungen zum Jubiläumsverkauf sollen mit der Reform entschärft werden. Statt wie bisher alle 25 Jahre sind solche Aktionen künftig jederzeit möglich. Einzig die Regeln für Räumungsverkäufe werden verschärft.

„Mondpreise“ werden verboten

Neuland betritt die Justizministerin mit ihrem Vorschlag zur Abschöpfung unrechtmäßig erzielter Gewinne. Sie sollen künftig eingezogen werden können, wenn der Anbieter unter Vorsatz oder grob fahrlässig gehandelt hat und eine große Zahl von Verbrauchern geschädigt wurde. Wenn etwa ein Anbieter belästigende Werbefaxe verschickt, die nur durch Anruf einer kostenpflichtige 0190er- Nummer „abbestellt“ werden können, sollen die Gewinne eingezogen werden können.

Zypries rechnet nicht damit, dass durch die Gewinnabschöpfung hohe Summen in die Statskasse fließen werden. Der Staatssekretär im Verbraucherministerium, Matthias Berninger, hatte dagegen gesagt, der Staat erwarte Einnahmen in Milliardenhöhe. Bei der Durchsetzung des Gesetzes vertraut Zypries auf die Verbraucherverbände und der Wettbewerbsvereine. Diese können Firmen verklagen, die die Regeln verletzen.

Auch der Kundenfang mit besonders günstigen Lock-Angeboten solle künftig eingeschränkt werden, sagte Zypries. Der Zusatz „solange der Vorrat reicht“ sei nur dann legitim, wenn auch ein entsprechender Vorrat vorhanden sei. Auch „Mondpreise“, die einen Preissturz von einem deutlich überhöhten Preis vorgaukeln, werden verboten. Weitere, bisher nur durch die Rechtsprechung abgedeckte Fälle werden nach der Reform explizit in das Gesetz aufgenommen. Dazu zählt Schleichwerbung, die Ausnutzung der Unerfahrenheit von Kindern oder irreführende Angaben über die Ergebnisse von Warentests. Auch die Koppelung von Gewinnspielen mit dem Erwerb einer Ware wird ausdrücklich untersagt, wobei Sonderregeln für Medien gelten.

Der Handelsverband HDE begrüßte die Reformvorschläge weitgehend, kritisierte aber die Abschaffung der Schlussverkäufe. „Winter- und Sommerschlussverkauf sind bei den Verbrauchern sehr beliebt“, sagte HDE-Sprecher Hubertus Pellengahr dem Tagesspiegel. Bedenken hat der Handel auch gegen den Anspruch des Staates auf Gewinnabschöpfung. „Das ist ein sehr scharfes Schwert“, sagte Pellengahr. Entscheidend sei, unter welchen Bedingungen der Staat die zu Unrecht erwirtschafteten Gewinne bei den Händlern beschlagnahmen kann.

Justizministerin Zypries erhofft sich durch das überarbeitete UWG im Zusammenspiel mit anderen Reformen wie dem verlängerten Ladenschluss am Samstag deutliche Impulse für den Handel. Das Gesetzespaket soll nach den Plänen des Ministeriums im März vom Kabinett verabschiedet werden und könnte noch vor der Sommerpause Bundestag und Bundesrat passieren.

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