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Schmiergeldskandal: Bundesgerichtshof urteilt über Korruption bei Siemens

Der Bundesgerichtshof beschäftigt sich mit einem Vorläufer des aktuellen Siemens-Korruptionsskandals. Im Jahr 2000 sollen Konzernvertreter Schmiergelder nach Italien gezahlt haben. Die Verteidigung argumentiert: Damals sei ein solches Vorgehen noch nicht strafbar gewesen.

Im Prozess um Siemens-Schmiergeldzahlungen in Italien hat die Verteidigung eine Strafbarkeit der Angeklagten wegen Korruption abgelehnt. Zum Zeitpunkt der Zahlungen im Jahr 2000 sei Bestechung im geschäftlichen Verkehr bei Taten im Ausland noch nicht strafbar gewesen, sagte Rechtsanwalt Gunter Widmaier vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Die entsprechende Vorschrift sei erst danach ins Strafgesetzbuch aufgenommen worden.

Den BGH beschäftigt seit Mittwoch ein Vorläufer des aktuellen Siemens-Schmiergeldskandals. Das Landgericht Darmstadt hatte im Mai 2007 einen früheren Finanzvorstand der Siemens-Kraftwerkssparte sowie einen ehemaligen Berater unter anderem wegen Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr und Beihilfe dazu zu Bewährungsstrafen verurteilt. Sie sollen im Jahr 2000 Schmiergeld an zwei Manager des italienischen Energiekonzerns Enel gezahlt haben, um Gasturbinen- Aufträge zu sichern. (nis/dpa)

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