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Wirtschaft: Schneller zum Kompromiß kommen

DÜSSELDORF ((jj/HB)).Kläger vor Arbeitsgerichten sollen schneller zu ihrem Recht kommen.

DÜSSELDORF ((jj/HB)).Kläger vor Arbeitsgerichten sollen schneller zu ihrem Recht kommen.Der Bundesrat hat jetzt schon zum zweiten Mal beim Bundestag einen Gesetzentwurf eingebracht, um Prozesse aus der Arbeitswelt schneller über die Bühne zu bringen.Die Mittel zum Zweck: Mehr Rechte für Richter, mehr Kompromiß als Streit - und Kündigungen dürfen nur noch schriftlich ausgesprochen werden.Die Länderkammer sieht in der länger gewordenen Verfahrensdauer vor Arbeitsgerichten bereits eine "Rechtsschutzverweigerung".Die Zahlen sprechen für sich: Dauerten 1990 nur 106 728 der Prozesse länger als drei Monate, waren es fünf Jahre später (allein in den Westländern) bereits 195 749.

Durch die Reforminitiative soll die Arbeitsgerichtsordnung an mehreren Stellen flotter gemacht werden.So wollen die Bundesländer die friedliche Streitschlichtung ausweiten.Hierzu soll der Gütetermin, in dem ein Richter spätestens zwei bis drei Wochen nach Einreichung der Klageschrift auf einen Kompromiß zwischen den Parteien dringt, künftig nicht mehr auf einen einzigen Anlauf beschränkt bleiben."Bei Konflikten um Geldzahlungen fehlt oft zur Einigung nur noch eine Quittung, die einer der Beteiligten gerade nicht dabei hat - die kann er fortan im zweiten Termin mitbringen", sagt Hans Rühle, Direktor des Arbeitsgerichts in Marburg.Bedeutsam scheint dem Arbeitsrechtler auch eine weitere Neuerung: Die unbürokratischen Gütetermine werden auf das sogenannte Beschlußverfahren ausgedehnt, das bei Querelen um das Betriebsverfassungsgesetz läuft."Viele Beschlußsachen", sagt Direktor Rühle, "werden schon heute auf dem Vergleichswege erledigt, aber meist erst nach einem Vorlauf von einem halben Jahr - warum soll man also nicht künftig binnen zwei Wochen einen Termin für einen Versuch zur gütlichen Einigung vorschreiben?" Auch die Obergerichte sollen weniger Arbeit bekommen.Die Gesetzesnovelle sieht vor, die bisher bei 800 DM liegende Untergrenze für die Möglichkeit, eine Berufung gegen ein Urteil der ersten Instanz einzulegen, auf 2000 DM heraufzusetzen.Rühle lobt: "Über manche kleineren Sachen kann man sich dann nicht mehr bis zur wirtschaftlichen Unsinnigkeit streiten." Auf geteilte Reaktionen stößt das Vorhaben, Entlassungen nur noch schriftlich zuzulassen."Viele Prozesse werden tatsächlich nur geführt, weil schriftliche Unterlagen fehlen", begrüßt zwar Gerichtschef Rühle die Reformidee."In der Praxis wird sich aber nichts ändern", glaubt er."Auch seit das Nachweisgesetz vorschreibt, daß ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer einen schriftlichen Vertrag aushändigen muß, hat die Zahl der mündlichen Arbeitsverträge nicht abgenommen - für kleinere Betriebe ist eben alles Schriftliche ein Graus."

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