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Wirtschaft: Schöner leben

Staatshilfen für Familien

Ein Kindermädchen: Welch ein Traum! Aber warum sollte er nicht Wirklichkeit werden? Denn wenn man es richtig anstellt, übernimmt der Staat einen nicht unerheblichen Teil der Kosten. Bis zu 50 Prozent der Lohnkosten für Ihr neues Kindermädchen oder den Gärtner zahlt das Arbeitsamt, wenn Ihr neuer Angestellter als schwer vermittelbar gilt oder über 50 ist. Das Geld vom Arbeitsamt gibt es maximal für zwei Jahre, bei über 50Jährigen sogar bis zu 60 Monate lang. Dann ist Schluss, und Sie müssen sich neues Personal suchen. Für weitere zwei beziehungsweise fünf Jahre.

Auch für Hundefreunde zahlt sich Flexibilität aus. Wer einen Hund aus dem Tierheim holt, zahlt ein Jahr lang keine Hundesteuer. Ersparnis: 120 Euro. Das hat aber nur Sinn, wenn Sie das Tier umsonst bekommen und die ansonsten übliche Gebühr von 240 Euro sparen. Kostenlos gibt es dagegen alte, pflegebedürftige Vierbeiner und Kampfhunde. Allerdings werden Letztere nur an Kunden abgegeben, die besonders vertrauenswürdig und erfahren sind.

Ihren Familienbus können Sie als historisches Fahrzeug anmelden und zahlen so eine Kfz-Steuer-Pauschale von 191,73 Euro. Das lohnt sich vor allem bei Autos mit großem Hubraum. Voraussetzung: Der Wagen muss älter als 30 Jahre sein und als erhaltenswert eingestuft werden. Genaueres sagt Ihnen der Tüv.

Aber auch wer kein eigenes Auto will, kann sparen. Die BVG befördert Kinder bis zu einem Alter von sechs Jahren kostenlos, bis zu 14 Jahren zu einem ermäßigten Preis. Bei der Deutschen Bahn zahlen Sie für Ihre mitfahrenden Kinder bis zum Alter von 14 Jahren gar nichts. Das Kindergeld können Sie so für andere Dinge aufsparen. lan

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