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Alles sauber? Kellnern gehört zu den Jobs, in denen Ferienarbeiter besonders häufig anzutreffen sind.

© dpa

Schüler und Studenten: Was bei Ferienjobs zu beachten ist

Viele Schüler und Studenten gehen in den Sommerferien lieber arbeiten, statt in den Urlaub zu fahren. Doch die Job-Suche kann schwierig sein. Wo junge Leute auch jetzt noch eine Stelle finden und wie viel Geld am Ende übrig bleibt.

Thomas ist 19 – und auf der Suche. Das Fachabi ist geschafft, die Ausbildung beginnt erst im September, jetzt ist Freizeit. Obwohl die Schulferien in Berlin erst in dieser Woche offiziell starten, haben Thomas und seine Klassenkameraden bereits seit Mai keinen Unterricht mehr.

„Ich suche einen Job“, sagt der junge Mann. Doch das ist schwerer als gedacht. Denn viele Arbeitgeber suchen zwar Mitarbeiter, aber nicht solche, die schon nach wenigen Wochen wieder aufhören. „So bald ich sage, dass ich im September mit einer Ausbildung beginne und dann nicht mehr jobben kann, bin ich raus“, ärgert sich der Berliner. „Dann würde sich das für die Firmen nicht lohnen, sagen sie.“ Nach Wochen der Suche könnte es jetzt aber endlich etwas werden. Eine große Supermarktkette sucht Aushilfen, die die Regale auffüllen und an der Kasse sitzen – notfalls auch für wenige Wochen.

Das Angebot

Kellnern, Pizza ausliefern oder Waren im Supermarkt sortieren: Das sind klassische Felder für Ferienjobber. Schüler und Studenten, die arbeiten wollen, profitieren davon, dass viele Arbeitnehmer im Urlaub sind. Ersetzen können die Aushilfen aber nur solche Beschäftigte, die einfache Aufgaben wahrnehmen. „Die Betriebe suchen meist nur Jobber für Hilfstätigkeiten“, sagt Günter Päts vom Handelsverband Berlin-Brandenburg (HBB). Für lange Anlernphasen sei die Zeit einfach zu knapp. Nach Angaben der Industrie- und Handelskammer (IHK) sind in Berlin vor allem Cafés, Lebensmittelgeschäfte und Bäckereien auf der Suche nach Aushilfskräften. Zum Beispiel bei Edeka: „Schüler ab 16 können bei uns an der Kasse arbeiten oder beim Verräumen von Waren helfen“, sagt Edeka-Sprecherin Marlies Poppe.

Bei McDonald’s sucht man für die Sommermonate ebenfalls Unterstützung in der Küche und im Service. „Einige Franchisenehmer stellen allerdings nur volljährige Jobber ein“, sagt eine Sprecherin der Fast-Food-Kette. Und auch im Schwimmbad können junge Leute Geld verdienen, wenn sie Pommes oder Eis verkaufen: „Wir haben bei unseren Dienstleistern auf jeden Fall noch freie Plätze für die Saison“, sagt ein Sprecher der Berliner Bäderbetriebe.

Die Suche

Die erste Anlaufstelle können Schwarze Bretter an Schulen und Universitäten sein. Auch in Supermärkten und Anzeigenblättern sollten sich Schüler und Studenten umschauen, rät die Bundesagentur für Arbeit. Die Behörde selbst kann allerdings nur wenig helfen: „Die Arbeitgeber melden Gesuche zu Ferienjobs in der Regel nicht bei uns“, sagt Christian Henkes von der Regionalagentur Berlin-Brandenburg. Auch Verbände und Gewerkschaften haben nur in Ausnahmefällen Jobangebote. „Viele Unternehmen schreiben die Stellen gar nicht erst aus“, sagt Päts vom Handelsverband. „Da sollte man einfach mal persönlich bei den Betrieben nachfragen.“

Oft hilft es auch, sich erst mal im Bekanntenkreis umzuhören, ob jemand Hilfe gebrauchen kann. Denn viele Jobs werden im privaten Umfeld der Betriebe verteilt. Selbst kurz vor Ferienbeginn haben junge Leute so noch Aussichten auf einen Job, allerdings oft nur Volljährige. „Arbeitsrechtlich ist es für die Betriebe meist einfacher, Volljährige einzustellen“, sagt IHK-Sprecher Christian Breitkreuz. Eine weitere Adresse ist das Internet: Schuelerjobs.de und andere Portale haben sich auf die Jobvermittlung für junge Leute spezialisiert. Auch bei regionalen Jobbörsen wie zum Beispiel berliner-jobmarkt.de kann man fündig werden. „Wir kontrollieren die Angebote und stellen nur seriöse Gesuche ein“, verspricht Thomas Eggenhofer von gelegenheitsjobs.de. Jobs, die viel Geld in kurzer Zeit versprechen, sind verdächtig und zu meiden, meint nicht nur Eggenhofer.

Die Bezahlung

Mit dem seit Anfang des Jahres geltenden Mindestlohngesetz haben auch Ferienjobber einen Anspruch auf 8,50 Euro pro Stunde – und zwar selbst dann, wenn sie in Privathaushalten auf die Kinder aufpassen oder den Rasen mähen. Minderjährige sind von dem Gesetz allerdings ausgenommen, für Jugendliche unter 18 Jahren gilt der Mindestlohn also nicht. In größeren Unternehmen können sie aber auf den Tariflohn hoffen, der häufig ohnehin höher liegt. „Auch Ferienjobs müssen fair bezahlt werden“, sagt der Bundesjugendsekretär des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB), Florian Haggenmiller. Glaubt man Eggenhofer, ist der Großteil der Ferienjobs angemessen bezahlt. „Oft ist auch beim Kellnern ein Stundenlohn von neun Euro oder mehr drin.“

Tarifverträge in einzelnen Branchen können den Mindestlohn jedoch aushebeln: Wer beispielsweise in der Landwirtschaft arbeitet und bei der Ernte hilft, hat erst ab 2017 Anspruch auf die 8,50 Euro. Bis dahin gelten noch Tarifverträge oder Ausnahmeregelungen. In den nächsten zwei Jahren werden die Löhne dann stufenweise erhöht.

Die Abgaben

Schüler und Studenten, die in den Ferien arbeiten, gelten als kurzfristig Beschäftigte. Der Job bleibt sozialversicherungsfrei, so lange er nicht länger als drei Monate am Stück oder 70 Arbeitstage im Jahr umfasst. Kurzum: Der Ferienjob darf nicht zum Nebenjob werden.

Wer 450 Euro im Monat oder weniger verdient, muss vom Arbeitgeber bei der Minijobzentrale angemeldet und gegen die Folgen von Unfällen versichert werden. Während der Arbeit stehen alle Schüler und Studenten – nicht nur Minijobber – unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Das gilt auch in privaten Haushalten. Dort muss der Haushaltsführende die Versicherung übernehmen. Und Sorgen um Steuern müssen sich Schüler und Studenten erst dann machen, wenn sie den steuerlichen Grundfreibetrag, der in diesem Jahr bei 8472 Euro liegt, überschreiten.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund empfiehlt im Übrigen, nur mit schriftlichem Vertrag einen Job anzunehmen. „Darin sollten ganz klar Aufgaben, Arbeitszeiten und Lohn geregelt sein“, sagt DGB-Sekretär Haggenmiller. Dann habe man etwas in der Hand, wenn das Geld nicht wie verabredet überwiesen wird, und bei Verstößen kann man sich beim Gewerbeaufsichtsamt oder dem Amt für Arbeitsschutz melden. „Verstöße gegen Arbeitsschutzgesetze darf man auch in Ferienjobs nicht einfach hinnehmen“, sagt Haggenmiller.

Die IHK rät vor allem Schülern, den Vertrag vorab mit den Eltern durchzugehen. „Man sollte sich bewusst sein, dass ein Ferienjob eine Verpflichtung darstellt – und die muss man dann auch erfüllen“, sagt Breitkreuz. „Das Wichtigste ist aber, dass der Job am Ende auch Spaß macht.“

Alexander Triesch

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