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SCHÜLERJOBS: Sommer, Sonne und mehr Taschengeld

Ferienzeit, Arbeitszeit? Schüler können in den Sommerferien Geld für ein neues Smartphone oder den nächsten Urlaub verdienen.

Ferienzeit, Arbeitszeit? Schüler können in den Sommerferien Geld für ein neues Smartphone oder den nächsten Urlaub verdienen. Ob beim Babysitting, Zeitung austragen oder im Supermarkt: Möglichkeiten für Ferienjobs gibt es viele. Einige davon sind in der Jobbörse der Arbeitsagentur ausgeschrieben. Aber auch über Aushänge, Plattformen im Internet oder durch Nachfragen bei Firmen oder im Bekanntenkreis lassen sich freie Stellen finden.

Eine Tätigkeit gilt als Ferienjob, wenn maximal an 50 Tagen im Jahr oder zwei Monate am Stück gearbeitet wird. Dann müssen keine Sozialabgaben gezahlt werden. Solange die Verdienstgrenze von 450 Euro im Monat nicht überschritten wird, ist das Einkommen auch steuerfrei. Verdienen Schüler und Studenten aber mehr als den Grundfreibetrag von 8130 Euro im Jahr, müssen auch sie Steuern zahlen.

Wie lange Schüler täglich arbeiten dürfen, hängt von ihrem Alter ab. Kinder unter 13 Jahren dürfen gar nicht arbeiten. Erst ab 13 dürfen sie, mit Erlaubnis der Eltern, leichte Tätigkeiten ausüben. Allerdings nicht mehr als zwei Stunden am Tag und nur zwischen acht und 18 Uhr. Ab 15 Jahren sind acht Stunden Arbeit am Tag erlaubt – zwischen sechs und 20 Uhr. Jugendliche ab 16 dürfen in der Gastronomie sogar bis 22 Uhr arbeiten. Bis zur Volljährigkeit dürfen aber nicht mehr als 20 Ferienjobtage im Jahr anfallen. frr

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