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Wirtschaft: Schutz gegen feindliche Übernahmen

Im Jahr 1960 wurde die Volkswagenwerk GmbH privatisiert und in eine Aktiengesellschaft umgewandelt. Seitdem gibt es das „VWGesetz“ .

Im Jahr 1960 wurde die Volkswagenwerk GmbH privatisiert und in eine

Aktiengesellschaft umgewandelt. Seitdem gibt es das „VWGesetz“ . Das Gesetz räumt dem Land Niedersachsen das letzte Wort darüber ein, was mit dem Unternehmen passiert und schützt es so letztlich vor einer feindlichen Übernahme . Kein Aktionär des Autokonzerns darf mehr als 20 Prozent der Stimmen in der Hauptversammlung geltend machen – selbst wenn er über mehr Anteile verfügt. Niedersachsen selbst hält nämlich über die Stammaktien 18,2 Prozent der Stimmrechte. Dazu kommt, dass die Sperrminorität , also die Mehrheit, mit der die Hauptversammlung Beschlüsse fasst, bei VW 80 Prozent beträgt – normalerweise sind es jedoch nur 75 Prozent. Und drittens dürfen der Bund und das Land Niedersachsen je zwei Mitglieder in den Aufsichtsrat von VW entsenden . Der Bund hat sich von seinen Aktien getrennt und nutzt das Recht inzwischen nicht mehr, Niedersachsen aber schon. Die EU-Kommission sieht in der Kombination dieser drei Faktoren einen Verstoß gegen den freien Kapitalverkehr in der Europäischen Union.fw

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