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Wirtschaft: Schwarzarbeit – im Dunkeln

Der Bundesrechnungshof kritisiert die spezialisierte Fahndung als ineffizient. Aber in Berlin klappt sie gut

Berlin - Der Bundesrechnungshof hat erhebliche Zweifel an der Effektivität der Bekämpfung der Schwarzarbeit durch das Bundesfinanzministerium und die ihm unterstellen Zollbehörden. In einem jetzt vorgelegten Prüfbericht für den Bundestag kommen die obersten Rechnungsprüfer zu dem Schluss, dass die innerhalb des Zolls eingerichtete Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) mangelhaft strukturiert ist und in weiten Bereichen ineffizient arbeitet.

Vier Jahre nach Verabschiedung des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit durch den Bundestag und die Einrichtung der FKS zieht der Rechnungshof folgendes Fazit: „Nach fast vierjähriger Verfolgungs- und Ahndungstätigkeit kann das Bundesministerium auch heute noch keine konkreten Aussagen über die Wirksamkeit des Mitteleinsatzes für die Schwarzarbeitbekämpfung machen.“

So seien zu wenige der insgesamt 6300 FKS-Mitarbeiter im Außendienst im Einsatz, die meisten Kontrollen beschränkten sich auf den Datenabgleich im Innendienst. Die Einhaltung von Werkverträgen und Regelungen des Entsendegesetzes zum Einsatz von Arbeitern ausländischer Firmen in Deutschland, etwa auf Baustellen, finde in den meisten Fällen erst nach Abschluss der Arbeiten statt.

Auch bei den Einnahmen und beim Eintreiben von Geldbußen und Sozialabgaben haben die Rechnungsprüfer erhebliche Mängel festgestellt: „Von den im Jahre 2005 festgesetzten Geldbußen in Höhe von 67,1 Millionen Euro flossen dem Bund im selben Jahr nur 7,5 Millionen Euro zu“, heißt es in dem Bericht.

Die Präventionsabteilung der FKS bekommt vom Rechnungshof ebenfalls kein gutes Zeugnis: Die Vorgabe, dass die Mitarbeiter mindestens die Hälfte ihrer Arbeitszeit im Außendienst auf Streifenfahrten sind, sei „deutlich verfehlt“ worden. Zudem hegen die Prüfer offenbar auch erhebliche Zweifel am Sinn der praktizierten Streifentätigkeit: „Nach Einschätzung des Bundesrechnungshofes ließe sich die Präsenzwirkung der FKS steigern, wenn die Streifenfahrten auch für intensivierte Kontrolltätigkeiten genutzt würden.“

Zumindest in einem Punkt kommen die Schwarzarbeitsfahnder des Finanzministers gut weg – nämlich dann, wenn sie sich mit der regionalen Wirtschaft in Bündnissen zusammenschließen und aktiv zusammenarbeiten. Als positives Beispiel wird das Bündnis angeführt, dass die Fachgemeinschaft Bau Berlin-Brandenburg – der Zusammenschluss kleiner und mittelständischer Baubetriebe der Region – mit der FKS eingegangen ist. Da die Baubetriebe mit der Schwarzarbeitsbekämpfung des Staates unzufrieden waren, hatten sie eigenes Personal auf die Baustellen der Region entsandt. Die sogenannten Baustellenläufer ermitteln verdeckt auf Baustellen, ob Schwarzarbeiter beschäftigt und Arbeitszeiten eingehalten werden. „Die Tätigkeit der von den Verbänden eingesetzten Baustellenläufer im Raum Berlin-Brandenburg zeigt, dass aufgrund von Milieukenntnissen qualifizierte Hinweise auf Schwarzarbeitsfälle geliefert werden können“, heißt es im Bericht. Doch: Nun müssten Finanzministerium und FKS nur noch „in die Pflicht genommen“ werden, „Rechenschaft darüber abzulegen, in welchem Umfang und mit welchen Ergebnissen sie Bündnisbeiträge der Partner konkret zur Schwarzarbeitsbekämpfung“ einsetzten. Denn bisher, so die Rechnungsprüfer, geben die Bündnispartner zwar ihre auf eigene Kosten ermittelten Hinweise weiter, erhalten vom Staat aber keine Rückmeldung. Peter Tiede

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