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Wirtschaft: Schwarzarbeit kann künftig 300 000 Euro Strafe kosten

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den Haushalt der Bundesanstalt für Arbeit genehmigt. Außerdem beschloss die Regierung, mit gezielteren Kontrollen und verschärften Sanktionen gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung vorzugehen.

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den Haushalt der Bundesanstalt für Arbeit genehmigt. Außerdem beschloss die Regierung, mit gezielteren Kontrollen und verschärften Sanktionen gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung vorzugehen. Irreguläre Beschäftigung schädige die Volkswirtschaft und verhindere die Schaffung von Arbeitsplätzen, sagte Arbeitsminister Walter Riester. Er wies darauf hin, dass im vergangenen Jahr die Bundesanstalt für Arbeit insgesamt 340 000 Bußgeldverfahren wegen Schwarzarbeit durchgeführt habe. In rund 157 000 Fällen seien Bußgelder in einer Höhe von 158 Millionen Euro verhängt worden.

Nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung haftet künftig der Generalunternehmer für die von seinen Subunternehmen nicht abgeführten Sozialversicherungsbeiträge. Und wenn gegen ein Unternehmen wegen illegaler Beschäftigung eine Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder eine Geldbuße von 2500 Euro verhängt worden ist, kann die Firma für vier Jahre von öffentlichen Bauaufträgen ausgeschlossen werden. Außerdem haben Sozialhilfeträger künftig das Recht, ohne Verdacht Betriebe zu überprüfen. Zudem seien höhere Bußgelder und eine Erweiterung der Straftatbestände bei illegaler Beschäftigung vorgesehen. Schwarzarbeit oder die Erteilung eines Auftrages über Schwarzarbeit können künftig mit einer Geldstrafe bis zu 300 000 Euro geahndet werden.

Die Regierung beschloss ferner, dass Familien mit pflegebedürftigen Angehörigen künftig Haushaltshilfen aus Osteuropa einstellen dürfen. Danach darf für bis zu drei Jahre eine Hilfe aus den EU-Beitrittsländern Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn engagiert werden. "Damit haben wir das Problem vieler Familien gelöst, die ihre pflegebedürftigen Angehörigen zu Hause rund um die Uhr betreuen müssen", sagte Arbeitsminister Riester.

Die ausländischen Kräfte sollen nur Arbeiten verrichten, die nicht als professionelle Pflegearbeiten im Sinne der Pflegeversicherung gelten. Alle Haushalte, in denen ein Angehöriger wohnt, der Anspruch auf die Pflegestufe I bis III hat, sollen die ausländischen Hilfen einstellen dürfen. Die Hilfskräfte würden in Zusammenarbeit mit den osteuropäischen Arbeitsämtern zugelassen, sozialversichert und in Vollzeit beschäftigt. Die Regelung soll Mitte Februar in Kraft treten und bis zum 31.12.2002 gelten, wenn das neue Zuwanderungsgesetz gültig wird.

Schließlich genehmigte das Bundeskabinett den Haushalt der Bundesanstalt für Arbeit 2002. Der erstmals in Euro vorgelegte Haushaltsplan sieht Einnahmen in Höhe von 52,1 Milliarden Euro und Ausgaben in Höhe von 54,1 Milliarden Euro vor. Das Defizit in Höhe von zwei Milliarden Euro gleicht der Bund durch einen Zuschuss aus.

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