zum Hauptinhalt

Wirtschaft: Schwer vermittelbar

Die Arbeitsagenturen wollen ihre Fördermaßnahmen für Jungestraffen – der DGB ist dagegen

Berlin 6,5 Milliarden Euro wird die Bundesagentur für Arbeit (BA) in diesem Jahr für Förderleistungen ausgeben, um arbeitslose Jugendliche in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Dennoch wird die Nürnberger Behörde kommende Woche bekannt geben müssen, dass sich die Situation auf dem Ausbildungsmarkt 2005 verschlechtert hat. Experten gehen davon aus, dass die Lehrstellenlücke mit rund 32000 über dem Vorjahreswert liegen wird. Jugendlichen, die am Jahresende trotz Nachvermittlung leer ausgegangen sind, bleiben dann nur noch die Fördermaßnahmen der Arbeitsagenturen.

Ende 2004 waren es rund 70500 junge Menschen, die in berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen untergebracht waren. Ein Angebot, das sich speziell an Jugendliche richtet, die lernbeeinträchtigt, behindert oder sozial benachteiligt sind. Für Ende 2005 rechnet die BA damit, dass die Teilnehmerzahl steigen wird.

Ursula Engelen-Kefer, stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), beobachtet diese Entwicklung mit Sorge: „Mit ihren Maßnahmen für benachteiligte arbeitslose Jugendliche erfüllt die Bundesagentur für Arbeit teilweise Aufgaben, die eigentlich Sache der Arbeitgeber und Länder sind.“ So müssten immer mehr Jugendliche in außerbetriebliche Ausbildung aufgenommen werden, weil das Ausbildungsangebot der Betriebe immer geringer werde. „Für diese Versäumnisse der Unternehmen muss die Bundesagentur einspringen“, kritisierte Engelen-Kefer.

Im Rahmen einer geplanten „Produktstraffung und -optimierung“, schlägt die BA nun vor, einzelne Förderinstrumente für arbeitslose Jugendliche zu streichen – zum Teil, weil sie sich doppeln, nicht nachgefragt werden oder nicht in den Zuständigkeitsbereich von Nürnberg fallen. So gehört zu den Leistungen der BA etwa die institutionelle Förderung von Jugendwohnheimen. Dafür hat die Bundesagentur allein in den Jahren 2000 bis 2002 eine Million Euro ausgegeben. Da die BA aber im Rahmen der Berufsausbildungsbeihilfe ohnehin Jugendlichen Wohnkosten erstattet, wenn sie außerhalb ihres Heimatortes eine Lehrstelle antreten, soll die Bezuschussung von Wohnheimen abgeschafft werden. Nach Ansicht der BA ist eine solche Förderleistung Aufgabe der Kommunen, Kammern und Arbeitgeberverbände. Ebenso will die BA nicht mehr für Schulungen des Trägerpersonals in Bildungseinrichtungen aufkommen, die in der Förderung von schwer vermittelbaren Jugendlichen tätig sind. Allein 2004 hat Nürnberg dafür 7,5 Millionen Euro gezahlt. Es sei Aufgabe des Bildungsträgers, qualifiziertes Personal für die Durchführung von Maßnahmen einzusetzen, so die Begründung. Engelen-Kefer, die auch im BA-Verwaltungsrat sitzt, ist skeptisch: „Grundsätzlich kann die Bundesagentur ihre Leistungen für benachteiligte junge Menschen nicht zur Disposition stellen, so lange nicht sichergestellt ist, dass Länder und Arbeitgeber ihren Pflichten nachkommen.“ Mögliche Einsparpläne dürften nicht auf dem Rücken der Jugendlichen ausgetragen werden.

Jedoch gibt es unter den Förderinstrumenten der BA so manches Kuriosum, etwa die „Beschäftigung begleitende Eingliederungshilfe“. Die kann sozial benachteiligten oder lernbeeinträchtigten Jugendlichen in der Anfangszeit ihrer Ausbildung gewährt werden. Bislang ist sie in ganz Deutschland von einem einzigen Auszubildenden in Anspruch genommen worden. Die BA allerdings hat für dieses Förderinstrument in 2004 fast 200000 Euro ausgegeben.

-

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false