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Wirtschaft: Schwindel mit offiziellem Anstrich

Betrüger verlangen von Firmen eine Gebühr für einen Eintrag ins Bundeshandelsregister – ein solches Register gibt es gar nicht

Die Schreiben wirken offiziell, doch sie sind es nicht: „Wir teilen Ihnen mit, dass Ihre Firma beim Bundeshandelsregister eingetragen wurde“, heißt es in dem Brief, den in den vergangenen Tagen zahlreiche Berliner Firmen bekommen haben. Die Eintragung sei „kostenpflichtig“, die „einmalige Registrierungsgebühr“ betrage 232,50 Euro einschließlich Mehrwertsteuer. Absender: das „Bundeshandelsregister“, Außenstelle Bahlingen a. K. Aber: „Ein Bundeshandelsregister gibt es gar nicht“, sagt Ralf Wohlfeil. Der Mann muss es wissen. Wohlfeil ist aufsichtsführender Richter beim Amtsgericht Charlottenburg – dem Gericht, das für ganz Berlin zentral das amtliche, das richtige Handelsregister führt. Im Handelsregister ist nachzulesen, wie ein Unternehmen heißt, wer die Firma vertritt und wie die Haftungsverhältnisse geregelt sind. Für Aktiengesellschaften, GmbHs, Kommanditgesellschaften und Offene Handelsgesellschaften ist der Eintrag ins Handelsregister Pflicht. Der Eintrag ins amtliche Register wohlgemerkt, nicht ins Phantasie-Register.

Die Industrie- und Handelskammer kennt die Schwindeleien mit dem vermeintlichen Registereintrag zur Genüge: „So etwas kursiert immer wieder“, sagt der zuständige Bereichsleiter, Gerd Woweries. Trotz der regelmäßigen Warnhinweise der IHK gibt es immer wieder Firmen, die zahlen. Der Grund: „Die Unternehmen denken, das sei ein offizielles Schreiben“, sagt Woweries. Und aus Angst, aus dem Register gestrichen zu werden, überweisen sie die vermeintlichen Gebühren.

Das Problem: Wer zahlt, hat kaum Aussichten, sein Geld zurückzubekommen. Denn oftmals sitzen die Firmen im Ausland und sind nicht zu fassen. „An die Hinterleute kommt man sowieso meistens nicht heran“, sagt der IHK-Experte. Dabei sind Registergericht und Kammer keineswegs untätig. Sobald Richter Wohlfeil neue Fälle unterkommen, informiert er die IHK. Diese leitet das Material weiter an den Deutschen Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität in Bad Homburg. Der Verband setzt sich dann mit der Bank in Verbindung, die auf dem Schreiben als Kontoverbindung genannt ist, und macht Druck. Weil die Kreditinstitute Gefahr laufen, selbst wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens belangt zu werden, passiert dann Folgendes: Die Banken kündigen die Kontoverbindung. „Das Geld, das auf dem Konto noch vorhanden ist, geht an die Einzahler zurück“, sagt Woweries. Doch oft ist das Konto schon abgeräumt, bevor das Kreditinstitut reagieren kann.

Um sich zu schützen, helfen nur gesundes Misstrauen und Aufklärung. Denn die Eintragung ins amtliche Handelsregister unterliegt strengen Regeln. Das gilt auch für die Frage, wer die „Bekanntmachungsgebühren“ – bei einer normalen GmbH sind das rund 200 Euro – kassieren darf. Die Justizkasse nämlich und nicht irgendeine Schwindel-Registerfirma.

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