zum Hauptinhalt

Wirtschaft: Selbständige werden gegen Bundesgesetz klagen

DÜSSELDORF (pt/HB).Geht es nach dem Willen des Berufsverbandes Selbständiger in der Informatik (BVSI), wird das im Januar in Kraft getretene Gesetz zur Bekämpfung der Scheinselbständigkeit schon bald das Bundesverfassungsgericht beschäftigen.

DÜSSELDORF (pt/HB).Geht es nach dem Willen des Berufsverbandes Selbständiger in der Informatik (BVSI), wird das im Januar in Kraft getretene Gesetz zur Bekämpfung der Scheinselbständigkeit schon bald das Bundesverfassungsgericht beschäftigen.Der junge Verband auf Glückstadt bereitet derzeit die Klageschrift vor.Benno Grunewald, Justitiar des BVSI, will bis Ende des Monats damit fertig sein.

Das neue Gesetz treffe die Datenverarbeitungs-Berater (DV) besonders hart.Denn sie würden, wie die Berater anderer Branchen, die in der Regel einen oder wenige Kunden in länger dauernden Projekten betreuen, nach den neuen Regelungen auch dann zu sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmern, wenn sie tatsächlich lupenreine Selbständige seien.Dies liegt an den vier Kriterien, bei deren Erfüllung Selbständige in Zukunft bis zum Beweis des Gegenteils als Scheinselbständige gelten und volle Beiträge zur Sozialversicherung zahlen sollen: Keine eigenen Angestellten (Familienangehörige zählen nicht), regelmäßig und im wesentlichen nur ein Auftraggeber, Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Auftraggebers und kein unternehmerisches Auftreten am Arbeitsmarkt.Viele DV-Berater erfüllen diese Kriterien für die Dauer eines Projektes.Bis zu 30 000 DV-Berater, fürchtet der BVSI, dürften von dem neuen Gesetz erfaßt werden.Auf die Auftraggeber wirke die Aussicht, beitragspflichtig mit dem Arbeitgeberanteil zu werden, abschreckend."Schon jetzt sind uns Fälle bekannt, bei denen Unternehmen die Beraterverträge zum Ende des Jahres nicht mehr verlängern werden, obwohl die Arbeitsmarktlage für die Branche so gut ist wie lange nicht mehr," meint BVSI-Geschäftsführerin Susanne Bisping.Profitieren würden von dieser Entwicklung die großen der Branche, die Kleinen blieben auf der Strecke.Wie dies mit dem Ziel der neuen Regierung vereinbar sei, Existenzgründungen zu fördern, sei schleierhaft.Justitiar Grunewald ist sicher, daß das Gesetz gleich gegen mehrere Artikel des Grundgesetzes verstößt."Es verletzt die Freiheit der Berufswahl, das Persönlichkeitsrecht und das Eigentumsrecht."

Zur Startseite