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Wirtschaft: SERIE: WAS WIRD AUS DER RENTE (9) - Die Höherversicherung läuft aus

Letzter Termin für eine Aufstockung der Rente ist der 31.März 1998 / 10prozentige VerzinsungVON WOLFGANG BÜSERSchon mit der Rentenreform 1992 wurde das Recht, neben freiwilligen oder Pflichtbeiträgen Geld an die Rentenanstalt zu überweisen und den Betrag als "Höherversicherung" dem Konto gutzuschreiben, auf diejenigen beschränkt, die am 1.

Letzter Termin für eine Aufstockung der Rente ist der 31.März 1998 / 10prozentige VerzinsungVON WOLFGANG BÜSER

Schon mit der Rentenreform 1992 wurde das Recht, neben freiwilligen oder Pflichtbeiträgen Geld an die Rentenanstalt zu überweisen und den Betrag als "Höherversicherung" dem Konto gutzuschreiben, auf diejenigen beschränkt, die am 1.Januar 1992 wenigstens 50 Jahre alt waren oder aber vor 1992 schon wenigstens einen Höherversicherungsbeitrag eingezahlt haben. Die Rentenreform 1999 macht mit dieser "10-Prozent-Versicherung" endgültig Schluß.Das heißt: Beiträge zur Höherversicherung, die eine lebenslange Rendite von 10 Prozent bringen, können letztmalig für das Jahr 1997 entrichtet werden.Spätester Termin dafür ist allerdings nicht der 31.Dezember 1997, sondern der 31.März 1998, weil freiwillige Rentenbeiträge jeweils noch im ersten Quartal eines Jahres für das Vorjahr geleistet werden können.Höherversicherungsbeiträge dürfen - unabhängig von der Höhe des ohnehin schon fälligen Monatsbeitrags - in beliebiger Höhe gezahlt werden: zwischen 123,83 DM und 1664,60 DM pro Monat. Beispiel: Eine Frau, die als Arbeitnehmerin rentenpflichtversichert ist, zahlt im 62.Lebensjahr insgesamt 12 Höherversicherungsbeiträge à 1000 DM auf ihr Rentenkonto ein, insgesamt also 12 000 DM.Daraus ergibt sich eine zusätzliche Rente von 100 DM monatlich, also 1200 DM im Jahr.Das ergibt die "Verzinsung" von 10 Prozent.Beginnt ihre Altersrente mit 63 Jahren, so profitiert die Rentnerin sehr schnell von ihren zusätzlichen Beiträgen. Weiteres Beispiel: Eine Hausfrau zahlt lediglich die freiwilligen Mindestbeiträge von derzeit 123,83 DM pro Monat.Sie investiert weitere 19 975,20 DM, die sie als 59jährige in die gesetzliche Höherversicherung einzahlt (pro Monat demnach den Höchstbetrag von 1.664,60 DM).Die daraus resultierende Rente ab "60" ist dadurch um 167 DM pro Monat höher - lebenslang.Daß ihre "normalen" Beiträge (123,83 DM) in keinem Verhältnis zu den Höherversicherungsbeiträgen stehen, interessiert nicht. Wichtiges Detail: Die Höherversicherungsrenten sind statisch; sie erhöhen sich also nicht wie Jahr für Jahr. Kritiker der Höherversicherung bemängeln, daß das eingezahlte Kapital an die Rentenanstalt "verloren" ist, bei anderen Geldanlagen sei das nicht der Fall.Allerdings gibt es kein Geldinstitut, welches eine Verzinsung von 10 Prozent auf Lebenszeit garantiert.Wird die normale Altersrente vorzeitig in Anspruch genommen, so kann es sein, daß Abschläge in Kauf genommen werden müssen.Das gilt aber nicht für die Höherversicherung.Übrigens: 60 Prozent der aus "Höherversicherungs-Beiträgen" stammenden Rente werden nach dem Tod des Rentners/der Rentnerin an die Witwe/den Witwer gezahlt. -Mit diesem Beitrag schließen wir unsere Serie über die geplante Rentenreform 1999 ab

WOLFGANG BÜSER

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