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Wirtschaft: Sicher durch die dunkle Jahreszeit

Schlechte Sicht und glatte Fahrbahnen erhöhen die Gefahr von Unfällen – wer die Risiken kennt, kann Schlimmeres vermeiden

GEFÄHRLICHER HERBST – FÜR WELCHE SCHÄDEN DIE VERSICHERUNG ZAHLT

Dem Autofahrer aus Stuttgart fuhr der Schreck in die Glieder, als er plötzlich einen lauten Knall hörte. Bei seiner Fahrt über das schwäbische Land traf sein Auto eine golfballgroße Walnuss, die vom Ast eines Straßenbaums fiel. Die Folge: Eine tiefe Beule in der Motorhaube seines Mercedes.

Neben herunterfallenden Baumfrüchten wie Kastanien, Eicheln oder Nüssen birgt der Herbst viele andere Gefahren. Die Tagesabschnitte werden kürzer, an denen es hell ist. Sturm und Hagel können zu Schäden an Autos oder Häusern führen. Feuchtes Laub verwandelt Straßen und Gehwege in gefährliche Rutschbahnen. Zudem sorgt der erste Frost für glatte Straßen und Wege. Daher warnen die Verkehrsclubs: Für alle Beteiligten im Straßenverkehr erhöht sich im Herbst das Unfallrisiko.

Sollte ein Fußgänger wegen nassem Laub oder morgendlicher Reifglätte ausrutschen und sich dabei verletzten, kann er grundsätzlich die Gemeinde oder den Eigentümer des Grundstücks haftbar machen. Denn diese sind dafür verantwortlich, dass das Laub beseitigt wird und vereiste Wege gestreut werden. Bis etwa sieben Uhr morgens müssen Hauseigentümer die Gehsteige geräumt haben, entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf. Ob Schadenersatzansprüche bestehen, entscheiden häufig erst die Gerichte. Dabei wird geprüft, ob sich die Fußgänger zu sorglos verhalten haben. So gingen die Gerichte in mehreren Fällen davon aus, dass die Passanten die Gefahr der Reifglätte hätten bemerken müssen. Daher weisen ihnen die Richter häufig eine Teilschuld zu oder die Geschädigten bekommen gar keinen Schadenersatz.

Fasane im Tiefflug

Fahrradfahrer müssen besonders vorsichtig sein: „Pedaleure sollten sich bewusst sein, dass die Bremswege länger sind als gewohnt“, sagt Wilhelm Hörmann, Verkehrsexperte des Allgemeinen Deutschen Fahrradclubs (ADFC). Eine weitere Gefahrenquelle ist die Dunkelheit. Der ADFC rät Radfahrern, im Herbst die Beleuchtung zu überprüfen und bei Bedarf eine Fachwerkstatt aufzusuchen. Wer ohne Licht fährt, gefährdet nicht nicht nur sich und andere, sondern riskiert eine Strafe von zehn Euro. Helle oder reflektierende Kleidung erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit. Kommt es bei Dunkelheit zu einem Unfall, haftet der Radfahrer grundsätzlich für den Schaden, wenn er kein funktionierendes Licht montiert hat.

Auch für Autofahrer birgt die dunkle Jahreszeit viele Gefahrenquellen. Allgemein gilt: Das Unfallrisiko steigt bei längeren Fahrten im Herbst allein deshalb, weil es länger dunkel ist und beim Fahrer daher schneller die Konzentration nachlässt.

Für Schäden am Fahrzeug bei Wildunfällen kommt die Kaskoversicherung auf. Voraussetzung: Es handelt sich um den Zusammenstoß mit Haarwild. Dazu zählen nach dem Reichsjagdgesetz aus den 30er Jahren Reh, Hirsch, Elch, Wildschwein, Hase, Kaninchen, Fuchs, Marder und Wiesel, jedoch nicht Habicht oder Fasan im Tiefflug, kein streunender Hund und auch nicht der Waschbär. Eine weitere Voraussetzung ist, dass sich das Fahrzeug beim Zusammenstoß in Bewegung befindet. Attackiert ein wildgewordener Eber das am Waldrand parkende Fahrzeug eines Pilzsammlers, muss der Halter für die Beule allein aufkommen. Weiteres Problem: Stößt der Fahrer mit kleinen Tieren zusammen, muss der Fahrer nachweisen, dass der Zusammenstoß Auslöser für den Unfall war. Übrigens: Die Mitnahme des erlegten Wildbrets ist verboten und gilt als Wilderei.

Nächtlicher Bodenfrost und unerwarteter Wintereinbruch sorgen schon im Herbst für glatte Fahrbahnen. Der Automobilclub ADAC weist darauf hin, dass die Autofahrer sowohl Sommer- als auch Winterreifen benutzen dürfen. Die Reifen müssen dabei jedoch mindestens noch 1,6 Millimeter Profiltiefe aufweisen. Die Versicherungen prüfen bei Unfällen in jedem Einzelfall, ob die Winterreifen den Unfall verhindert hätten oder die Sicherheitsreifen zumindest die Stärke des Unfalls gemindert hätten. Häufig wird den Autobesitzern dann sogar bei unverschuldeten Unfällen eine Teilschuld angerechnet. Dabei spielen vor allem die regionalen Gegebenheiten eine Rolle. Zum Beispiel, ob der Autofahrer in den Mittelgebirgen im November bereits mit plötzlichem Schneefall rechnen musste oder nicht.

Fallende Baumfrüchte

Autobesitzer müssen im Herbst besonders achtsam sein, wo sie ihren Wagen abstellen. Unter Eichen, Kastanien oder Nussbaum, droht herabfallendes Baumobst, das Auto zu beschädigen. „Wer eine Teilkaskoversicherung abgeschlossen hat, ist nicht gegen Schäden durch herunterfallende Baumfrüchte abgesichert“, sagt Wolfram Erber, Rechtsexperte beim ADAC. Nur bei Sturm ab Windstärke acht kommt die Teilkasko für den Schaden auf. Mieter und Hausbesitzer können sich mit einer Hausratversicherung beziehungsweise einer Wohngebäuderversicherung absichern (siehe Bericht unten).

Eine Schadensersatzklage gegen die Gemeinde hat dagegen wenig Aussicht auf Erfolg. Im Fall des Mercedes-Fahrers entschied das Stuttgarter Oberlandgericht, dass die Gefahr herabfallender Nüsse als unvermeidbar gilt und der Autofahrer das Risiko eines Schadens daher selbst tragen muss.

André Kühnlenz

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