zum Hauptinhalt

SICHERHEITSPUFFER: Die dritte Reserve

Die Erträge, die die Versicherer jährlich erzielen, werden zum größten Teil zurückgestellt, um daraus die vertraglich garantierten Leistungen (Garantien) und künftige Überschusszahlungen zu bestreiten. Darüber hinaus bilden die Lebensversicherer eine zusätzliche Reserve, die „Rückstellung für Beitragsrückerstattung“ (RfB).

Die Erträge, die die Versicherer jährlich erzielen, werden zum größten Teil zurückgestellt, um daraus die vertraglich garantierten Leistungen (Garantien) und künftige Überschusszahlungen zu bestreiten. Darüber hinaus bilden die Lebensversicherer eine zusätzliche Reserve, die „Rückstellung für Beitragsrückerstattung“ (RfB). In der RfB werden Teile der Erträge zwischengeparkt, bevor sie den einzelnen Versicherungsverträgen als Überschussbeteiligung gut geschrieben werden. Durch die RfB können die Versicherer Schwankungen der Kapitalmärkte abfedern, Garantien absichern und die Gesamtverzinsung stabilisieren.

Das Problem: Die Mittel der RfB sind künstlich in zwei Teile getrennt. Trennlinie ist der 1. Juli 1994, das Datum der Liberalisierung des Versicherungsmarkts. Für Versicherungsverträge, die vor diesem Stichtag geschlossen wurden, gibt es eine eigene RfB, an die Neukunden nicht herankommen. Nach Angaben des Versicherungsverbands GDV sind diese Alt-RfB nicht zuletzt aufgrund von Zinseszinseffekten überproportional angewachsen. Um einen Ausgleich zwischen Alt- und Neukunden zu schaffen, soll eine dritte, kollektive RfB geschaffen werden. Diese soll Mittel von den bereits bestehenden RfB bekommen beziehungsweise bei Bedarf auch Gelder an diese beiden Töpfe abgeben (Teilkollektivierung). Das Bundesfinanzministerium will Einzelheiten in einer Verordnung regeln. hej

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false