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SIEGELKUNDE: Was geschützt ist

In der Europäischen Union gibt es drei verschiedene Herkunftszeichen: Das weitgehendste ist die „geschützte Ursprungsbezeichnung“ (g.U.

In der Europäischen Union gibt es drei verschiedene Herkunftszeichen: Das weitgehendste ist die „geschützte Ursprungsbezeichnung“ (g.U.). Dabei müssen nicht nur alle Produkte aus der auf der Verpackung genannten Region kommen, sondern auch die Produktion muss vor Ort erfolgen. Beispiele hierfür sind etwa der Parma-Schinken, bestimmte Mineralwässer oder der Allgäuer Bergkäse. Bei der „geschützten geografischen Angabe“ (g.g.A.) muss zumindest eine Stufe der Produktion in dem auf dem Produkt verzeichneten Gebiet erfolgen, die Rohstoffe können aber auch aus anderen Regionen oder Ländern kommen. Beispiele für solche Bezeichnungen sind Nürnberger Bratwürstchen, deren Fleisch auch von Schweinen aus Russland stammen darf, oder Aachener Printen. Das Siegel für garantiert traditionelle Spezialitäten (g.t.S.) ist am wenigsten streng. Hier geht es nur um die traditionelle Zusammensetzung eines Produkts oder um ein traditionelles Herstellungsverfahren. Die Produktion der Lebensmittel kann jedoch auch an jedem anderen Ort erfolgen. Beispiele für diese Gruppe sind etwa Mozzarella oder Serrano-Schinken. hej

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