zum Hauptinhalt

Siemens-Affäre: Keine Ermittlungen gegen von Pierer

Die Münchner Staatsanwaltschaft wird vorerst kein Ermittlungsverfahren gegen Heinrich von Pierer einleiten, den ehemaligen Vorstands- und Aufsichtsratschef von Siemens. Es geht darum, ob Pierer indirekt Geld veruntreut haben könnte.

Es liege keine Pflichtverletzung vor, sagt Oberstaatsanwalt Anton Winkler der "Süddeutschen Zeitung". Die Ermittler hatten zuvor mehrere Wochen lang geprüft, ob sie in einem Fall, der indirekt mit der Schmiergeld-Affäre zu tun hat, ein Ermittlungsverfahren wegen Untreue gegen Pierer und den amtierenden Kraftwerks-Vorstand von Siemens, Uriel Sharef, eröffnen.

Die Strafverfolger hatten geprüft, ob Pierer und Sharef versäumt hätten, von einem inzwischen wegen Korruption verurteilten früheren Manager dessen Abfindung von 1,765 Millionen Euro zurückzufordern. Der ehemalige Finanzchef der Kraftwerks-Sparte, Andreas Kley, war zuvor vom Landgericht Darmstadt Mitte Mai wegen Bestechung in Italien zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden. Das Gericht äußerte sich damals erstaunt darüber, dass das Unternehmen von Kley dessen Millionen-Abfindung nicht zurückverlangt habe. Siemens habe frühzeitig von den Ermittlungen gegen Kley und dessen Geständnis erfahren, sich aber weder darum bemüht, die Abfindungen zurückzuholen, noch Schadensersatz verlangt. Hier könne eine Veruntreuung von Konzernvermögen vorliegen. Den Abfindungsvertrag mit Kley hatten laut Gericht Pierer und Sharef unterschrieben.

Die Münchner Staatsanwaltschaft prüfte daraufhin den Vorgang und kam jetzt zu dem Ergebnis, weder Pierer noch Sharef hätten sich der Untreue schuldig gemacht. Ausschlaggebend war laut Oberstaatsanwalt Winkler, dass Kley gegenüber Siemens inzwischen erklärt habe, er werde eine mögliche Rückforderung nicht wegen Verjährung anfechten. "Die Abfindung könnte also von Siemens eingeklagt werden, sobald das Urteil gegen Kley rechtskräftig ist", sagte Winkler. Gegen das Darmstädter Urteil haben sowohl Kley wie auch die Staatsanwaltschaft in Frankfurt Berufung eingelegt. (mit AFP)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false