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Siemens: Börsengang von Osram verzögert sich

Klage blockiert Abspaltung von Siemens.

Der Elektrokonzern Siemens kann seine Lichttochter Osram wegen einer Aktionärsklage nicht mehr im April an die Börse bringen. Mit der Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage wollen mehrere Siemens-Aktionäre die Abspaltung verhindern. Man halte die Klage aber für unbegründet und werde Abspaltung und Börsennotierung konsequent vorantreiben, teilte Siemens am Freitag mit.

Bei der Hauptversammlung hätten sich die Aktionäre mit überwältigender Mehrheit für den Schritt entschieden, erklärte Siemens-Finanzchef Joe Kaeser. „Dieses Mandat werden wir zügig und zuverlässig im Interesse unserer Aktionäre umsetzen.“ Siemens hatte den April als frühestmöglichen Zeitpunkt für die Börsennotierung genannt. Die Abspaltung werde erst wirksam, wenn sie in die Handelsregister von Berlin und München eingetragen sei, erläuterte das Unternehmen. Die Klage, die nach Unternehmensangaben von einer Handvoll Aktionären eingereicht wurde, bewirke nun eine Registersperre.

Siemens hat beim Oberlandesgericht München eine Aufhebung dieser Sperre im Rahmen eines sogenannten Freigabeverfahrens beantragt. Damit will das Unternehmen erreichen, dass die Osram-Abspaltung trotz der Klage umgehend ins Handelsregister eingetragen werden kann. Ein Börsengang im April werde aber nicht mehr möglich sein, sagte ein Siemens-Sprecher. Bei ihrer Klage berufen sich die Aktionäre dem Vernehmen nach auf akustische Mängel bei der Übertragung von Reden auf der diesjährigen Siemens-Hauptversammlung in der Münchner Olympiahalle.

Für die Lichttochter Osram, die ein Werk in Berlin-Spandau mit rund 1500 Mitarbeitern hat, ist kein klassischer Börsengang geplant. Vielmehr gibt es für zehn Siemens-Aktien ein Osram-Papier in die Depots der Anteilseigner. Siemens will im Zuge der Abspaltung nur noch 19,5 Prozent der Anteile behalten – gerade genug für eine Sperrminorität. dpa

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