zum Hauptinhalt
Siemens

© dpa

Siemens im Umbruch: Wer den Schaden hat

Der Siemens-Konzern will sich die Milliardenschäden aus dem Korruptionsskandal zumindest teilweise zurückholen: Elf frühere Vorstandsmitglieder werden auf Schadenersatz verklagt. Ob der Konzern mit seinen Forderungen durchkommt, ist unter Juristen umstritten.

Mit dem Beschluss, von elf ehemaligen Zentralvorständen Schadenersatz in der Schmiergeldaffäre zu fordern, beginnt Siemens eine lange juristische Auseinandersetzung. Zunächst soll den elf früheren Top-Managern Gelegenheit gegeben werden, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen. Der Konzern erwartet hierzu Antwort binnen der kommenden zwei Monate. Danach soll in jedem einzelnen Fall geprüft werden, ob Klage erhoben wird oder ob man sich möglicherweise auf dem Wege eines Vergleichs einigen kann. Dem müsse dann allerdings die Hauptversammlung zustimmen, sagte ein Siemens-Sprecher. Zu der Frage, ob auch eine Klage in den USA erhoben wird, wo Siemens an der Börse gelistet ist und der ehemalige Vorstandschef Klaus Kleinfeld seinen Wohnsitz hat, wollte er sich nicht äußern.

Die vom Aufsichtsrat angekündigten Schadenersatzforderungen richten sich neben Kleinfeld und dem früheren Siemens-Vorstands- und Aufsichtsratschef Heinrich von Pierer unter anderem auch gegen den ehemaligen Finanzchef Heinz- Joachim Neubürger und den früheren Personalvorstand Jürgen Radomski.

Die Erfolgssaussichten von Schadenersatzklagen sind umstritten. Mathias Habersack, Professor für Wirtschaftsrecht in Tübingen, sagte, Schadenersatzansprüche setzten nicht zwingend voraus, dass die Ex-Vorstände wirklich von den Schmiergeldpraktiken gewusst haben. „Ein Vorstand kann auch dann haftbar gemacht werden, wenn er seinen Bereich nicht ordnungsgemäß organisiert hat.“

Michael Hendricks, auf Haftungsfragen spezialisierter Anwalt aus Düsseldorf, sagte dem Tagesspiegel: „Die Karten stehen gut für Siemens.“ Die Pflichtverletzungen der ehemaligen Führungskräfte lägen nach dem ersten Prozess gegen den früheren Siemens-Direktor Reinhard Siekaczek auf der Hand. Mehrere Zeugen hatten dort gesagt, die alte Führung habe Hinweise auf Korruption ignoriert. Zudem liege die Beweislast bei den Ex-Vorständen, denen es wohl kaum gelingen werde, ihre Unschuld zu belegen, sagte Hendricks. Alle Beteiligten müssten sich auf eine langwierige juristische Auseinandersetzung einrichten.

Hendricks zufolge werden die Klagen gegen die ehemaligen Vorstände der AG bei deutschen Gerichten eingereicht. Mit weiteren Klagen von Dritten in den USA sei aber zu rechnen. „Höchst fraglich“ sei allerdings, ob am Ende tatsächlich Geld fließen werde. Der durch die Affäre entstandene materielle Schaden von weit mehr als einer Milliarde Euro sei kaum wiedergutzumachen – weder von den Haftpflichtversicherungen für Mitglieder des Vorstandes noch von den Ex-Vorständen persönlich.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false