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Wirtschaft: Signatur-Gesetz: Bundestag genehmigt die elektronische Unterschrift

Der Bundestag hat die Voraussetzungen für die Einführung der elektronischen Unterschrift geschaffen. Mit großer Mehrheit wurde am Donnerstag das Signatur-Gesetz verabschiedet, das den Handel per Internet vereinfachen soll.

Der Bundestag hat die Voraussetzungen für die Einführung der elektronischen Unterschrift geschaffen. Mit großer Mehrheit wurde am Donnerstag das Signatur-Gesetz verabschiedet, das den Handel per Internet vereinfachen soll. Rechtsgültig wird die elektronische Unterschrift aber erst, wenn das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) entsprechend novelliert wird. Damit ist nach Angaben des Justizministeriums bis zum Sommer zu rechnen.

Die Signatur ist als verschlüsselter Code auf besonders gesicherten Chip-Karten ähnlich einer EC-Karte gespeichert. Über ein Kartenlesegerät am privaten Computer kann der Nutzer sich einwählen, ausweisen und verschlüsselt über einen PIN-Code unterschreiben.

Mit dem Gesetz wird eine Richtlinie der Europäischen Union (EU) umgesetzt. Es schaffe die Grundlage für einen sicheren europaweiten elektronischen Geschäftsverkehr, sagte Bundeswirtschaftsminister Werner Müller (parteilos). Deutschland setze die EU-Signaturrichtlinie als einer der ersten Staaten um. "Damit sichern wir unsere Vorreiterrolle in Europa auch auf diesem Gebiet." Der SPD-Abgeordnete Hubertus Heil sagte, das Gesetz sei ein fairer Interessenausgleich zwischen dem Sicherheitsbedürfnis der Verbraucher und den Bedürfnissen der Wirtschaft nach Flexibilität. Die PDS-Abgeordnete Ulla Lötzer, deren Fraktion sich bei der Abstimmung enthielt, kritisierte, das Gesetz überlasse die Sicherheitsinteressen der Verbraucher dem Markt.

Die Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände hingegen lobte das Gesetz. Es sei ein entscheidender Schritt hin zu mehr Vertrauenswürdigkeit und Sicherheit bei elektronischen Rechtsgeschäften in offenen Computernetzen. Zu begrüßen sei insbesondere, dass es der Bundesregierung gelungen sei, bei der Umsetzung der EU-Richtlinie das Niveau der bisherigen nationalen Regelung, des Signaturgesetzes von 1997, zu halten, sagte AGV-Rechtsexpertin Astrid Albrecht. Neben elektronischen Signaturen ohne Zertifikat einer unabhängigen Vertrauensinstanz werde es auch weiterhin solche mit Gütesiegel einer amtlich anerkannten Zertifizierungsstelle geben. Darauf sollten die Verbraucher achten.

Auch die Bundesnotarkammer in Köln wies darauf hin, dass nach dem neuen Signaturgesetz eine staatliche Prüfung für die so genannten Zertifizierungsstellen nicht erforderlich ist. Die Kammer rät jedoch dazu, nur solche Dienste in Anspruch zu nehmen, die sich freiwillig einer staatlichen Prüfung unterzogen haben.

Das Signatur-Gesetz, das nach dem Willen Müllers zum 1. Mai in Kraft treten soll, muss vom Bundesrat noch genehmigt werden. Die zivilrechtlichen Voraussetzungen für die Einführung der digitalen Unterschrift werden zurzeit noch in den Ausschüssen des Bundestags diskutiert. Dabei geht es um die Änderung von rund 400 Rechtsvorschriften des BGB, wodurch die elektronische Signatur der eigenhändigen Unterschrift rechtlich gleichgestellt werden soll.

Bereits am Mittwoch hatte das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf für neue Rahmenbedingungen für den elektronischen Handel verabschiedet. Damit sollen die Rechtssicherheit und der Verbraucherschutz gestärkt werden. Für in Deutschland niedergelassene Diensteanbieter soll demnach mit dem so genannten Herkunftslandsprinzip künftig allein deutsches Recht gelten, auch wenn sie die Dienste anderswo in Europa anbieten oder erbringen. Wirtschaftsverbände kritisierten indes, dass das Gesetz wegen der zahlreichen Ausnahmeregelungen keine Vereinfachung bringe.

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