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Smartphones: Gericht verbietet iPhone-Werbung der Telekom

Rückschlag für die Deutsche Telekom: Das Hamburger Landgericht hat die Werbung des Telefonkonzerns für das Apple-Handy iPhone verboten. Der iPhone-Tarif "Complete" darf demnach nicht mehr mit "freiem Internetzugang mit unbegrenzter Datenflatrate" beworben werden.

Das Gericht folgte bei seiner Entscheidung damit einem Antrag des Düsseldorfer Internettelefonie-Anbieters Indigo Networks ("Sipgate"). Indigo hatte erfolgreich moniert, dass der Internetzugang nicht frei sei, weil etwa die Internet-Telefonie und das Chatten nicht erlaubt seien. Auch werde die Bandbreite des Internetzugangs ab einem bestimmten Daten-Volumen beschränkt. Zudem werde der sichere Zugriff auf geschützte Unternehmensdaten mittels sogenannter VPN-Tunnels nicht erlaubt.

"Schon bei einer vergleichsweise geringen Nutzung des Zugangs verlangsamt T-Mobile künstlich die Zugriffsgeschwindigkeit eines iPhone-Kunden. Im Ergebnis sind damit zahlreiche Dienste, wie beispielsweise Internetradios oder andere Videofilmestreams, gar nicht oder nur erheblich eingeschränkt nutzbar", argumentierte Indigo. (mfa/dpa)

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