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Wirtschaft: So finden Klienten und Patienten den richtigen Spezialisten

"Knie-" beziehungsweise "Wirbelsäulenspezialist" dürfen sich die Münchener Orthopäden Jürgen Toft und Thomas Hoogland seit dem 8. Januar 2002 nennen.

"Knie-" beziehungsweise "Wirbelsäulenspezialist" dürfen sich die Münchener Orthopäden Jürgen Toft und Thomas Hoogland seit dem 8. Januar 2002 nennen. An diesem Tag fällte das Bundesverfassungsgericht eine entsprechende Entscheidung, die dem Laien unspektakulär erscheinen mag, für die Ärzteschaft aber einer kleinen Revolution gleichkommt. Denn das strenge Berufsrecht macht den Ärzten Werbung bislang fast unmöglich. Das Urteil stellt zwar kein Ende des Werbeverbots dar. Doch die Zusatzbezeichnung für Ärzte wird von den Patienten stark beachtet werden. Bis dato konnten Mediziner nur von der Bundesärztekammer fest gelegte und geprüfte Facharztbezeichnungen auf ihr Praxisschild schreiben.

Mit dem Werbeverbot bleiben indes auch die Sanktionen. Bei Verstoß gegen das strenge Verbot drohen Verweise und Geldbußen. So führte sogar schon ein aufblasbarer Plastikzahn im Praxisfenster dazu, dass die von einem Kollegen alarmierte Zahnärztekammer einschritt. In schweren Fällen kann die Kammer feststellen, dass der Beschuldigte unwürdig ist, seinen Beruf auszuüben. Das führt in letzter Konsequenz zur Entziehung der Approbation und damit zu einem Berufsausübungsverbot.

Bei anderen freien Berufen sind die Regeln lockerer: Steuerberater dürfen sich nach eigener Einschätzung "Experten für Lohnbuchhaltung" oder "Einkommenssteuerspezialist" nennen und mit beliebigen Angaben in Verzeichnisse eintragen lassen. Bei den Rechtsanwälten muss die Werbung lediglich sachliche Informationen enthalten und darf nicht auf das Mandat im Einzelfall gerichtet sein. Die Angabe von Tätigkeitsschwerpunkten neben den offiziellen Fachanwaltsbezeichnungen ist erlaubt.

Warum aber dürfen Ärzte keine Anzeigen über Hausbesuche schalten, nicht mit Zeugnissen oder wissenschaftlichen Veröffentlichungen werben und keine Prospekte verschicken? Die strengen Regeln sollen verhindern, dass die Ärzteschaft kommerzialisiert wird, erläutert Rechtsanwältin Martina Jaklin von der Ärztekammer Berlin. Der Arzt muss den widerstreitenden Interessen ökonomischen Verhaltens auf der einen Seite und der besonderen ethischen Bedeutung seines Berufstandes auf der anderen Seite gerecht werden.

Deshalb ist nach Ansicht von Rudolf Henke, dem zweiten Vorsitzenden der Ärztevertretung Marburger Bund, die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts problematisch. "Ein privates Etikettierungsrecht, bei dem Ärzte auf eigene Faust ihre Spezialisierung festlegen, ist nicht gut, weil es nicht objektiv nachprüfbar ist", warnt er. Der Patient erwarte vom Arzt Kompetenz und Aufklärung über Risiken, nicht reklamehafte Anpreisung und ungeprüfte Selbstdarstellung. Dennoch will Henke das Werbeverbot großzügiger handhaben. Den Ärzten sollte mehr Spielraum bei der Darstellung im Internet und bei der Gestaltung ihrer Patientenbroschüren gestattet werden.

Gerade wirtschaftliche Gründe führen dazu, dass das Interesse der Ärzteschaft an Werbemaßnahmen zunimmt. Viele Praxen erleiden durch die Gesundheitsreform Umsatzeinbußen, weil die Krankenkassen niedrigere Honorare zahlen. "Das Bild vom Arzt als arriviertem Porschefahrer stimmt schon lange nicht mehr", sagt der Berliner Zahnarzt Ulrich Stegmann. Wie Stegmann fürchten viele Mediziner über kurz oder lang aus dem Markt gedrängt zu werden, wenn sie ihre Praxis nicht nach unternehmerischen Gesichtspunkten führen dürfen. "Das alte Ständerecht hindert mich daran, zu sagen, was ich alles über die kassenärztliche Minimalversorgung hinaus für meine Patienten tun kann. Ich möchte durch Briefaktionen, Interviews und sachorientierte Werbung aufklären dürfen.". Dabei herrsche Unsicherheit, welche Verstöße gegen das bestehende Werbeverbot geahndet werden.

Andere, wie der Kinderarzt Martin Karsten sehen sich durch das Werbeverbot nicht beeinträchtigt: "Zeitungsanzeigen bringen nichts, und das Internet wird zu Arztsuche noch kaum genutzt", glaubt Karsten. Seinen Wettbewerbsvorteil sieht er in Dienstleistungsbereitschaft, die sich beispielsweise in sehr ausgedehnten Praxenöffnungszeiten spiegele. Gewonnen würden die Patienten durch Mundpropaganda.

Möglicherweise bringt der Europäische Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg frischen Wind in die zähe Diskussion um mündige Patienten und gefährliche Heilsversprechen. Nach zwei Urteilen vom 19. Februar 2002 (C35/99 und C-309/99) unterliegen ständische Organisationen wie die Ärzte-, Steuerberater- und Rechtsanwaltskammern grundsätzlich dem Wettbewerbsrecht. Damit dürfen sie eigentlich keine gesonderten berufsrechtlichen Werbebeschränkungen festlegen.

Allerdings ist dem Urteil zufolge nicht jede wettbewerbsbeschränkende Bestimmung verboten. Es kommt auf den einzelnen Fall an. Je nach rechtlicher Gestaltung der Wettbewerbsbeschränkung greift das Europarecht ein oder eben nicht. Schließlich muss die Regelung im Gesamtzusammenhang gesehen werden. Nach Ansicht von Rechtsexperten ist gerade bei Ärzten, die sich mit ihrem hippokratischen Eid einem besonderen ethischen Anspruch verpflichten, nicht mit einem vollständigen Verzicht auf das Werbeverbot zu rechnen.

Zudem sind Fachleute der Meinung, dass eher vom Bundesverfassungsgericht als vom EuGH eine Liberalisierung des Werbeverbotes zu erwarten sei. Die zuständige Kammer des Bundesverfassungsgerichts ist derzeit sehr wettbewerbsfreundlich besetzt.

Wegweiser zu den Spezialisten

Wer den richtigen Arzt, Steuerberater oder Anwalt sucht, kann sich an folgende Stellen wenden:

Ärzte:

Bei einigen Patientenstellen (Bundesarbeitsgemeinschaft der Patientenstellen: 089-772565) kann der Arztsuchende auf die subjektive Bewertung der Mediziner durch Patienten zurückgreifen.

Eine Website mit vielen Links bietet das Bundesgesundheitsministerium. Unter www.bmgesundheit.de finden sich Links zu den Themen Patientenrechte, Patientenberatung und Selbsthilfe.

Gesundheitslotsendienst der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin: Medizinwegweiser per Telefon oder kostenlose Beratung (Tel. 31 003-222/-333/243)

www.arzt.de/Arztsuche (Suchdienst der Bundesärztekammer)

Verbraucherzentrale Berlin, Patientenberatung, Tel.: 214 85-260

www.arzt-auskunft.de der Stiftung Gesundheit Datenbank mit rund 160.000 Adressen. Kostenlose Suche anhand von Therapieschwerpunkten.

Ärztliche Beratung via Internet bietet die deutschlandmed/Medizinische Netzwerke gmbh Nürnberg: Internet-Benutzer, die Mitglieder der angeschlossenen Krankenkassen sind, können unter der Internet-Adresse www.deutschlandmed.de Ärzte und Fachärzte befragen, ohne für diese Auskunft eine Rechnung zu bekommen. Die Kosten werden direkt mit der Kasse abgerechnet.

Rechtsanwälte:

Anwaltsuchservice gmbh, Tel 01805-254555 bzw. www.anwaltsuchservice.de

Deutsche Anwaltsauskunft, Tel 01805-181805

www.marktplatz-recht.de

www.jura.uni-sb.de

www.Anwaltssuche.de

Steuerberater:

www.bstbk.de (Bundessteuerberaterkammer)

www.steuerkanzleien.de (Deutscher Steuerberaterverband e.V.), 030-27876-370,
www.steuerberater-suchservice.de

Brunhild Stelter

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