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Wirtschaft: Solbes gegen Finanzminister – Klage in Sicht

Gutachten stärkt Position des EU-Währungskommissars: Der Stopp des Defizitverfahrens war rechtswidrig

Brüssel/Berlin (msb/asi). Der Streit zwischen EUWährungskommissar Pedro Solbes und den EU-Finanzministern um den Stabilitätspakt droht zu eskalieren. Die umstrittene Entscheidung der Minister vom November, die Defizitverfahren gegen Frankreich und Deutschland zu stoppen, war rechtswidrig. Dies stellt ein Gutachten der juristischen Berater der Kommission fest. Die Aussetzung auf Drängen Deutschlands und Frankreichs sei rechtswidrig gewesen, sagen die Experten.

Die Kommission will in der kommenden Woche entscheiden, ob es sinnvoll ist, vor dem Europäischen Gerichtshof gegen die Entscheidung zu klagen. Der für den Stabilitätspakt zuständige Kommissar Solbes sagte, die Kommission bemühe sich, die durch den Rat der Finanzminister (Ecofin-Rat) entstandene Unklarheit über das Stabilitätspaktverfahren auszuräumen. Indirekt sprach er sich aber schon für eine Klage aus: „Wir sind eine Gemeinschaft des Rechtes, und die Regeln müssen eingehalten werden“, sagte Solbes am Mittwoch in Brüssel. Das Defizitverfahren auszusetzen, sei nicht mit dem EU-Vertrag vereinbar.

Die Mehrheit der Finanzminister hatte im November abweichend vom Vorschlag der Kommission und gegen die Stimmen von vier Ländern beschlossen, Deutschland und Frankreich keine zusätzlichen Sparauflagen wegen der wiederholten Verletzung des Defizitziels von drei Prozent Verschuldung gemessen am Sozialprodukt aufzuerlegen. Statt dessen wurde beschlossen, das Verfahren in der Schwebe zu halten.

Die Finanzminister hätten das Verfahren nicht auf Eis legen dürfen, wenn sie in der Analyse der Situation mit der EU-Kommission übereinstimmten, sagte Solbes am Mittwoch. Obwohl dies der Fall gewesen sei, hätten die Finanzminister dennoch verhindert, den im Vertrag vorgesehenen nächsten Schritt im Defizitverfahren einzuleiten. Das hätte strengere Auflagen für die Haushaltspolitik der beiden großen Mitgliedstaaten bedeutet. Zum Ausgleich hatte sich die Bundesregierung zwar verpflichtet, die Neuverschuldung 2005 unter der Drei-Prozent-Grenze zu halten. Nach Ansicht von Solbes hat der Ecofin-Rat damit aber das Verfahren verändert, das von allen Mitgliedstaaten beschlossen worden war. Der Stabilitätspakt müsse möglicherweise verändert werden.

Ein Sprecher von Bundesfinanzminister Hans Eichel (SPD) bekräftigte am Mittwoch noch einmal, dass die Bundesregierung das gleiche Rechtsverständnis wie der EU-Rat habe. Sollte sich Solbes der Meinung der Kommissions-Juristen letztendlich anschließen, dann würde er eine andere Rechtsmeinung als die EU-Mitgliedsländer vertreten. Bewerten wollte der Eichel-Sprecher dies jedoch nicht. Die Bundesregierung will erst einmal abwarten, ob die Kommission tatsächlich Klage vor dem Europäischen Gerichtshof einreicht. Das Gericht könnten in einem Eilverfahren innerhalb weniger Wochen urteilen.

Solbes kündigte an, die EU-Kommission werde in Zukunft ihre Wächterrolle über die Entwicklung der staatlichen Haushalte und ihr Initiativrecht in der Wirtschaftspolitik noch intensiver wahrnehmen als bisher. In der nationalen Haushaltspolitik müssten Disziplin und Flexibilität besser verbunden werden. Das bedeute für die Kommission auch, die jeweilige Situation der einzelnen Mitgliedstaaten stärker zu berücksichtigen.

Streit zwischen der EU-Kommission und einigen Finanzministern gibt es auch in der Frage der künftigen Finanzierung der Gemeinschaft. Die Kommission fasste zwar noch keine formellen Beschlüsse, ist aber offenbar übereinstimmend der Meinung, dass die Ausgabenobergrenze von 1,24 Prozent des Bruttonationaleinkommens ausgenutzt werden muss, um die politischen Ziele realisieren zu können. Die von sechs Staats- und Regierungschefs in einem „Sparbrief“ Mitte Dezember geforderte Beschränkung auf ein Prozent wird von den Kommissionsmitgliedern nicht unterstützt. Zu den Initiatoren zählte auch die Bundesregierung. Die Nettozahler, das sind die Länder, die mehr in den EU-Haushalt einzahlen als sie selbst aus den Fördertöpfen bekommen, wollen das Budget ab 2007 auf seinem jetzigen Niveau einfrieren.

Am 25. Januar will die Kommission ihre Vorschläge machen. Offen ist noch der künftige Planungszeitraum. Im Gespräch ist, die Planung von sieben Jahre auf fünf Jahre zu verkürzen. Das lässt sich derzeit offenbar nicht durchsetzen. Als Kompromiss zeichnet sich ab, jetzt noch einmal für die Dauer von sieben Jahren zu planen und erst ab 2013 die Perioden auf fünf Jahre abzusenken.

Entschieden wird über die Finanzen einstimmig, das heißt, alle 25 Mitgliedstaaten müssen zustimmen. Bisher liegt der EU-Haushalt mit 98,4 Milliarden Euro bei 0,98 Prozent des Bruttonationaleinkommens. Durch die Erweiterung wird jedoch damit gerechnet, dass die Obergrenze von knapp 1,24 Prozent des Nationaleinkommens ausgeschöpft werden muss.

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