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Wirtschaft: SPD-Pläne stoßen bei Experten auf Ablehnung

Fraktionsvize Poß gegen Steuernachlass für Abfindungen – doch Ökonomen fürchten Verfassungsprobleme

Berlin - Der Vizechef der SPD-Bundestagsfraktion, Joachim Poß, verlangt, dass Abfindungen für Manager nicht mehr steuerlich abzugsfähig sein dürfen. Es gebe Wege, hier zu einer verbesserten Regelung zu kommen, sagte er am Dienstag im Deutschlandfunk. Bei Steuerexperten traf er damit jedoch auf Protest.

Poß, der auch die neue SPD-Arbeitsgruppe leitet, sagte, man dürfe bei den überhöhten Abfindungen „nicht alles mitmachen“. Auch unbegrenzte Abfindungen seien steuerlich abzugsfähig, weil sie als Betriebsausgabe angesetzt werden können. Dies gehe „zulasten der Gemeinschaft der Steuerzahler“, kritisierte er. Im Zweifel müsse man auch mal bereit sein, „Regelungen zu treffen, die dann vielleicht noch mal vor Gericht verhandelt werden“. Die Hauptverantwortung für die Höhe und Ausgestaltung der Managergehälter liege zwar in erster Linie bei den Aufsichtsräten. Doch auch die Politik könne ihren Beitrag zu mehr Transparenz leisten.

Steuerexperten rieten von einem solchen Schritt ab. „Eine solche Regelung wäre grundfalsch“, sagte der Ökonom Wolfgang Wiegard, Mitglied im Rat der fünf Wirtschaftsweisen. Abfindungen gehörten zum betrieblichen Aufwand. Sie müssten auch entsprechend behandelt werden und den steuerlich relevanten Gewinn mindern, verlangte er. „Begrenzt man die steuerliche Abzugsfähigkeit von Abfindungen, gehen automatisch auch die Gewinne zurück“, warf er ein. Zudem käme es zu einer doppelten Besteuerung, warnte der Regensburger Professor: Zum einen würden die Abfindungen auf Unternehmensebene mit Einkommen- oder mit Körperschaftsteuer belastet, zum anderen noch einmal beim Empfänger mit dem persönlichen Einkommensteuersatz.

Rechtliche Bedenken gegen die Begrenzung der Abzugsfähigkeit hat Wiegard dagegen nicht. „Steuerrechtlich kann man es machen.“ Das verstieße zwar gegen das Nettoprinzip im Steuerrecht, wonach Ausgaben für den Beruf oder den Betrieb die steuerliche Leistungsfähigkeit mindern, sagte er. Gegen dieses Prinzip verstoße der Staat aber ohnehin oft.

Der Mainzer Finanzwissenschaftler Rolf Peffekoven, ehemals Mitglied bei den Wirtschaftsweisen, sieht hier größere Probleme. Das Nettoprinzip sei „ein Grundsatz im Steuerrecht“. Eine Änderung bei den Abfindungen wäre ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz und „würde sofort eine Klage in Karlsruhe bedeuten, und die hätte nach meiner Einschätzung auch gute Aussichten auf Erfolg“. Aus einem ähnlichen Grund gebe es Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Pendlerpauschale. Abgesehen davon würde Deutschland damit schärfere Regeln als andere Länder einführen, monierte Peffekoven. „Das bedeutete einen klaren Standortnachteil für die Bundesrepublik.“ Carsten Brönstrup

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