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Wirtschaft: SPD will Btriebsverfassungsgesetz reformieren - Gutachten erstellt - Weniger Firmen mit Betriebsräten

Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) soll noch in dieser Legislaturperiode reformiert werden. Der sozialpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Adi Ostertag, meinte am Montag in Berlin, "Mitte nächsten Jahres könnte es stehen".

Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) soll noch in dieser Legislaturperiode reformiert werden. Der sozialpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Adi Ostertag, meinte am Montag in Berlin, "Mitte nächsten Jahres könnte es stehen". In jedem Fall sollten die nächsten Betriebsratswahlen im Frühjahr 2002 auf einer neuen gesetzlichen Grundlage stattfinden, sagte Ostertag anläßlich der Vorstellung eines Gutachtens über den "Reformbedarf des Betriebsverfassungsgesetzes". Die von der Friedrich-Ebert-Stiftung in Auftrag gegebene Studie wurde erstellt von Wolfram Wassermann vom Kasseler Verein für Sozialforschung. Wassermann zufolge ist nach 30 Jahren das BetrVG "in die Jahre gekommen": Aufgrund des rasanten Wandels in Unternehmensstrukturen und Arbeitsverhältnissen verliere das Gesetz an Bindungskraft. So sei in manchen Betrieben aufgrund veränderter Beschäftigungsformen (Leih- und Zeitarbeitnehmer, Teilzeitkräfte und Scheinselbständige) "der Status eines Normalarbeitnehmers schon ein Minderheitenstatus". Die "neuen" Beschäftigtengruppen entzögen sich jedoch zum Teil dem Geltungsbereich des Betriebsrats beziehungsweise des BetriebVG. Dabei seien die Betriebsräte - sozusagen die "Umsetzer" des Betriebsverfassungsgesetzes - "eine außerordentlich erfolgreiche Institution".

Aufgrund des Trends zu dezentralen, kleinbetrieblichen Strukturen gebe es jedoch immer weniger Betriebsräte. Vor zehn Jahren hätten noch 50 Prozent der Betriebe in Deutschland einen Betriebsrat gehabt, heute seien es noch 40 Prozent, sagte Wassermann. Um die Quote zu heben, schlägt Thomas Dieterich, ehemals Präsident des Bundesarbeitsgerichts, eine "Entformalisierung" der Betriebsratswahl vor. Wassermann befürwortet darüber hinaus eine "Meldepflicht" für Unternehmen, die keinen Betriebsrat haben. Ferner sei eine Werbekampagne denkbar, da viele kleine Firmen überhaupt keine Vorstellung darüber hätten, welche Vorteile ihnen ein Betriebsrat bringen könne. "Gäbe es die Betriebsräte nicht, müssten wir sie erfinden", zitierte Wassermann die seiner Einschätzung nach weit verbreitete Auffassung bei den Arbeitgebern, die Erfahrungen mit Betriebsräten haben.

Eine Veränderung des BetrVG dahingehend, dass den Betriebsräten gegenüber den Tarifparteien mehr Kompetenzen eingeräumt werden, lehnen sowohl Ostertag als auch Dieterich ab. Das Beispiel Holzmann zeigt Dieterich zufolge, "dass betriebliche Bündnisse für Arbeit" auf der jetzigen Gesetzesgrundlage möglich seien. Allerdings müssten die Gewerkschaften einbezogen werden. "Es geht alles", resümierte der frühere BAG-Präsident. "Aber nur im Konsens."

alf

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