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Wirtschaft: Spirituosenverband prüft Klage gegen Alcopop-Strafsteuer Verband sieht Verfassungsgebot der Gleichbehandlung verletzt

(uwe). Die Spirituosenindustrie prüft nach TagesspiegelInformationen eine Verfassungsklage gegen die von der Bundesregierung geplante Strafsteuer auf Alcopops.

(uwe). Die Spirituosenindustrie prüft nach TagesspiegelInformationen eine Verfassungsklage gegen die von der Bundesregierung geplante Strafsteuer auf Alcopops. Das sind Alkoholmischgetränke mit einem Alkoholgehalt von bis zu fünf Prozent, die vor allem von Jugendlichen konsumiert werden. Die Hersteller dieser alkoholhaltigen Limonaden sehen mit den Steuerplänen das Verfassungsgebot der Gleichbehandlung verletzt: Bier und Weinmischgetränke sollen nämlich nicht zusätzlich besteuert werden, obwohl ihr Alkoholgehalt gleich ist und sie ebenfalls von Jugendlichen konsumiert werden können.

Die Bundesdrogenbeauftragte Marion Caspers-Merk plant eine Strafsteuer für die Alcopops, die von der Industrie Ready-to-Drink- Getränke genannt werden. Die Drogenbeauftragte sieht in ihnen eine Einstiegsdroge zu Alkoholabhängigkeit von Kindern und Jugendlichen – und will die Getränke deshalb verteuern. Für die geplante Strafsteuer gibt es bereits einen Rohentwurf, der Ende der kommenden Woche als Referentenentwurf fertig gestellt sein soll. Das entsprechende Gesetz will die Koalition noch in diesem Sommer verabschieden. Die Bundestagsfraktionen der SPD und der Grünen haben bereits signalisiert, dass sie einer solchen Steuer zustimmen würden.

Industrie will Gutachter bestellen

Holger Zikesch, Sprecher des Marktführers Diageo (Smirnoff, Smirnoff Ice), bestätigte dem Tagesspiegel, dass die Industrie bereits mit Gutachtern verhandle, die die Aussichten einer Verfassungsklage prüfen sollen. „Wenn der Entwurf da ist, wollen wir schnell handeln“, sagt Zikesch. Abgesehen von der Frage der Gleichbehandlung sei die Industrie nach wie vor davon überzeugt, dass mehr Jugendschutz nicht erreicht werde, wenn bestimmte Getränke einseitig verteuert würden: Die Jugendlichen würden ihren Alkoholkonsum dann nur auf andere Getränke verlagern.

Außerdem argumentiert die Spirituosenindustrie, dass es widersinnig sei, alkoholische Mixgetränke zu verteuern, die ohnehin nach dem Gesetz erst an Erwachsene verkauft werden dürften – andererseits aber gleichstarke Getränke wie Bier und Wein nach wie vor für Jugendliche ab 16 frei erwerbbar zu machen. Auf die Einhaltung des Jugendschutzes beim Verkauf aber habe die Industrie keinen Einfluss. Der Marktanteil der Alcopops liegt bei etwa 0,5 Prozent des Gesamtmarktes an alkoholischen Getränken. Andere europäische Länder haben bereits Sonderabgaben auf diese Getränke verhängt, um die Jugendlichen zu schützen.

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