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Wirtschaft: Spitzenverband hilft City-BKK-Mitgliedern

Leistungen werden auch nach Pleite weitergezahlt

Berlin - Versicherte der pleitegegangenen City BKK bekommen ihre Leistungen im Krankheits- oder Pflegefall auch weiterbezahlt, wenn sie sich bis zur Kassenschließung am 1. Juli um keinen neuen Versicherungsschutz gekümmert haben. Nach Tagesspiegel-Informationen übernimmt der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) so lange die Zwischenfinanzierung, bis den Unentschlossenen eine neue Krankenkasse zugewiesen worden ist.

Der Verband tritt damit für die „City BKK in Abwicklung“ ein, die zwar nach dem 1. Juli noch knapp 300 ihrer rund 400 Mitarbeiter weiterbeschäftigt, aber gegenüber Versicherten und Leistungserbringern nicht mehr zahlungsfähig ist. Die Nachfolgekasse hat die zwischenzeitlich angefallenen Kosten dem Verband dann zurückzuerstatten.

Für die sogenannte „Leistungsaushilfe“ könne der GKV-Spitzenverband ein Darlehen aufnehmen, schrieb Gesundheitsstaatssekretär Thomas Ilka an Verbandschefin Doris Pfeiffer. Eine entsprechende Regelung trete Mitte Juli in Kraft, heißt es in dem Brief, der dem Tagesspiegel vorliegt. Im geplanten Versorgungsgesetz sei dann regelhaft vorgesehen, dass „einer leistungsaushelfenden Krankenkasse ein Darlehen aus der Liquiditätsreserve gewährt werden kann“. Bislang war nur bekannt, dass der Haftungsverbund der übrigen Betriebskrankenkassen für die Schließungskosten der City BKK aufzukommen hat. Nach Schätzungen liegen diese zwischen 130 und 150 Millionen Euro. Aus Ministeriumssicht müssen die Betriebskrankenkassen jedoch auch für Darlehenszinsen und Personalkosten im Zusammenhang mit der Leistungsaushilfe einstehen.

Nach Auskunft der City BKK haben sich knapp 35 000 der insgesamt 136 000 Mitglieder noch keinen Versicherer gesucht. Versicherte, die bis zum 14. Juli nicht aktiv geworden sind, werden von Arbeitgeber, Arbeitsagentur oder Rentenversicherer ungefragt anderswo versichert. Gewählt wird die Kasse, bei der die Betroffenen zuvor versichert waren – auch wenn diese inzwischen Zusatzbeiträge erhebt. Lässt sich keine Vorgängerkasse ermitteln oder war diese die Sozialversicherung der DDR, hat der Arbeitgeber die freie Wahl. Rainer Woratschka

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