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Wirtschaft: Springer würde „Hörzu“ opfern

Neue Vorschläge an Kartell- und Medienwächter zur Fusion mit Pro Sieben Sat 1

Berlin - Die Medienkonzern Axel Springer hat sich grundsätzlich bereit erklärt, mehrere Zeitschriften und Beteiligungen zu verkaufen, um von den Medien- und Kartellwächtern doch noch die Übernahme von Pro Sieben Sat 1 genehmigt zu bekommen. Dazu gehört auch die TV-Zeitschrift „Hörzu“, die in diesem Jahr ihr 60-jähriges Bestehen feiert und die Keimzelle des Verlags ist. Das Kartellamt entscheidet am 20. Januar, die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) am 10. Januar. Springer muss beide Verfahren bestehen. Das Ergebnis ist offen, zumal der Konzern gegenüber beiden mit neuen Angeboten vorstellig wurde.

Kartellamtspräsident Ulf Böge bestätigte den Eingang eines Schreibens, in dem Springer potenzielle Verkaufsobjekte im Gesamtwert eines dreistelligen Millionenbetrags auflistet (siehe Kasten). Es geht jedoch weniger darum, dass Springer tatsächlich zum Verkauf bereit ist. Dies betrifft nur die gemeinsamen Beteiligungen mit Konkurrent Bertelsmann. Springer-Sprecherin Edda Fels nennt die bereits während der Verkaufsverhandlungen im Sommer 2005 zusammengestellte Liste denn auch „eher willkürlich“ und begründet sie mit rechtlichen Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag. Tatsächlich steht darin, der bisherige Eigentümer Haim Saban dürfe vom Vertrag vorzeitig zurücktreten, wenn Springer „ein schwerwiegender Verstoß gegen die Verpflichtung, sich um die Kartell- und medienaufsichtsrechtliche Freigabe zu bemühen, vorgeworfen werden kann“. Dieser Vorwurf wäre berechtigt, würde Springer nicht wie nun geschehen diese Liste beim Kartellamt einreichen.

Böge sagte dem Tagesspiegel, das Kartellamt werde „das Schreiben analysieren und die Vorschläge im Gesamtzusammenhang prüfen“. Allerdings betreffen die Bedenken der Behörde nicht die Zeitschriften, sondern vor allem „Bild“ und mögliche Synergien mit den Sendern von Pro Sieben Sat 1. Daher bietet Springer zudem an, Verbote von Synergien (gemeinsame Vermarktung von Print und TV, die Gründung von „Bild TV“) in den Sendelizenzen festschreiben zu lassen. Über die Einhaltung der Verpflichtungen hätten die Landesmedienanstalten zu wachen.

Bis 18 Uhr gestern musste der Verlag zudem erklären, ob er die Bedingungen der KEK akzeptiert, einen binnenplural gestalteten Beirat für Sat 1 oder Pro 7 einzurichten. Wenige Minuten vor Ablauf der Frist ging die Erklärung per Fax ein. Demnach akzeptiert Springer die Vorgaben nur teilweise. Der Konzern wäre bereit, ein Gremium mit weitreichenden Veto- und Kontrollrechten einzurichten. Anders als gefordert hätte der Beirat jedoch „weder Personal-, Inhalte- noch Budgethoheit“. Dies sei aktienrechtlich nicht zulässig. KEK-Geschäftsführer Bernd Malzanini verwies jedoch darauf, dass die an den Beirat gestellten Bedingungen „nicht verhandelbar“ seien. Böge sagte, ein Beirat, der nur auf die Frage der Meinungsvielfalt abgestellt sei, tangiere nicht die kartellrechtlich relevante Frage der Marktbeherrschung.

Laut Handelsblatt ist der französische TV-Konzern TF1 bereit, mit einem Minderheitsanteil bei Pro Sieben Sat 1 einzusteigen, um Springer die Übernahme zu erleichtern. Eine Springer-Sprecherin erklärte jedoch, dass dies nicht zur Debatte stehe.

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