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Wirtschaft: SSV: Kein Sommer - aber der Schlussverkauf bleibt

Mit Öffnung der Läden stürmten die Kunden am Montag bundesweit die Läden - der Sommerschlussverkauf hat begonnen. Der Handel zeigte sich zuversichtlich, dass es "eine deutliche Umsatzbelebung" geben werde.

Mit Öffnung der Läden stürmten die Kunden am Montag bundesweit die Läden - der Sommerschlussverkauf hat begonnen. Der Handel zeigte sich zuversichtlich, dass es "eine deutliche Umsatzbelebung" geben werde. Die Lager seien gut gefüllt, den Kunden winkten Preisnachlässe von bis zu 75 Prozent. Gleichwohl waren die Ergebnisse des ersten Tages durchwachsen: Während Händler in Süddeutschland von einem "grandiosen Andrang" berichteten, bei dem vor allem Markenware gefragt war, meldete der Verband in Brandenburg einen "verhaltenen Start". Immerhin: Dass es der letzte Schlussverkauf sein könnte, müssen die Verbraucher nicht fürchten: Eine Abschaffung des Schlussverkaufs wird es nach Angaben des Bundesjustizministeriums nicht geben. "So heiß ist das Thema nicht", sagte Sprecher Thomas Weber.

Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin hatte die Diskussion über eine Streichung des Schlussverkaufs am Wochenende selbst ins Rollen gebracht. In einem Gespräch über die geplante Abschaffung von Rabattgesetz und Zugabenverordnung hatte sie am Sonntag im Mitteldeutschen Rundfunk darauf verwiesen, dass in diesem Zusammenhang auch die Zweckmäßigkeit der Schlussverkaufsregeln überprüft würden. Wie Weber nun einschränkte, sei eine Streichung "nicht konkret" im Gespräch. Eine Entscheidung in dieser Frage werde es "nicht in den nächsten Monaten" geben.

Die Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände (AgV) reagierte enttäuscht. "Die Lockerung der Schlussverkaufsregeln fordern wir seit Jahren", sagte AgV-Experte Dirk Klasen. "Sie sind nicht mehr zeitgemäß." Das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb setzt dem Schlussverkauf enge Grenzen. So ist er bundesweit für jeweils zwölf Tage zugelassen, und zwar präzise vom "letzten Montag" im Januar und im Juli an. Als Schlussverkaufsware gelten lediglich Textilien, Bekleidungsgegenstände, Schuh- und Lederwaren sowie Sportartikel, nicht aber Elektrogeräte. Für den Verbraucher sei dies nicht nachvollziehbar, sagte Klasen. Lederkoffer und Sportfahrräder seien Schlussverkaufsware, Hartschalenkoffer und "reguläre" Fahrräder nicht. Generell läßt das Gesetz nur in drei Fällen "Sonderveranstaltungen" zu: beim Schlussverkauf, bei Geschäftsaufgabe und bei Betriebsjubiläen alle 25 Jahre.

Die Verbände des Einzelhandels verteidigen unterdessen den Schlussverkauf. Als Sonderveranstaltung sei er "unersetzbar", sagte HDE-Sprecher Hubertus Pellengahr. Mehr als 95 Prozent der befragten Händler habe sich für die Beibehaltung der Regelung ausgesprochen. In der Regel verbuchen die Betriebe während diesen Wochen Umsatzzuwächse von durchschnittlich 25 Prozent. Die "Mobilisierung der Verbraucher" in einem solchen Umfang lasse sich durch Aktionen einzelner Läden nicht erreichen.

Trendforscher geben den Handelsverbänden teilweise Recht. Der Schlussverkauf sei zwar ein "Anachronismus" in Zeiten von Internet und Powershopping, sagte Unternehmensberater Holm Friebe vom "Trendbüro" in Hamburg. Als "Event" aber sei er weiterhin wichtig. Markenware wie etwa teure Prada-Schuhe könnte nur zu bestimmten Stichtagen verbilligt angeboten werden - "Dauerdumping verträgt sich mit dem Markenimage nicht". Überlegenswert wären allerdings vierteljährliche "Sales".

chi

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