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STAATLICHE FÖRDERUNG: Mehr als ein Taschengeld

MEISTERBAFÖGAnspruch auf die Förderung haben neben angehenden Industrie- und Handwerksmeistern auch Fachkräfte, die sich zu Fachwirten fortbilden lassen wollen. Voraussetzung ist eine abgeschlossene Berufsausbildung oder ein vergleichbarer Abschluss.

MEISTERBAFÖG

Anspruch auf die Förderung haben neben angehenden Industrie- und Handwerksmeistern auch Fachkräfte, die sich zu Fachwirten fortbilden lassen wollen. Voraussetzung ist eine abgeschlossene Berufsausbildung oder ein vergleichbarer Abschluss. Es muss sich um eine Aufstiegsfortbildung handeln. Eine Altersgrenze gibt es nicht. Die Weiterbildung muss mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen, in Voll- oder Teilzeit. Unterstützt werden Lehrgangs- und Prüfungsgebühren bis zu 10 226 Euro, der Zuschuss beträgt 30,5 Prozent. Auch gibt es Geld für den Lebensunterhalt und bei bestandener Abschlussprüfung gegebenenfalls noch einmal 25 Prozent auf das Restdarlehen, das für Kurs- und Prüfungsgebühren aufgenommen werden musste. www.meister-bafoeg.info

STIPENDIUM

Das Weiterbildungsstipendium können begabte Fachkräfte unter 25 Jahren beantragen. Voraussetzungen sind eine Ausbildung in einem anerkannten dualen Ausbildungsberuf auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes, der Handwerksordnung oder in einem bundesgesetzlich geregelten Fachberuf im Gesundheitswesen. Weitere Voraussetzung ist etwa ein Berufsabschlussprüfung mit mind. Note 1,9. Erstattet werden drei Jahre lang Lehrgangs- und Fahrtkosten, Arbeitsmittel sowie Unterkunft in Höhe von maximal 2000 Euro pro Jahr. www.sbb-stipendien.de sog

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