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Wirtschaft: Staatliche Sicherheitsgarantien: "Der Kompromiss von Brüssel ist Augenwischerei"

Für Wernhard Möschel, wissenschaftlicher Beirat beim Bundeswirtschaftsministerium und ehemaliger Vorsitzender der Monopolkommission, ist der jetzt in Brüssel gefundene Kompromiss keine echte Lösung. Bereits im April hatte Möschel als Berichterstatter des Frankfurter Instituts, Kronberger Kreis deutlich gemacht, dass nach Ansicht der Wissenschaftler eine Aufhebung der Gewährträgerhaftung nicht ausreiche.

Für Wernhard Möschel, wissenschaftlicher Beirat beim Bundeswirtschaftsministerium und ehemaliger Vorsitzender der Monopolkommission, ist der jetzt in Brüssel gefundene Kompromiss keine echte Lösung. Bereits im April hatte Möschel als Berichterstatter des Frankfurter Instituts, Kronberger Kreis deutlich gemacht, dass nach Ansicht der Wissenschaftler eine Aufhebung der Gewährträgerhaftung nicht ausreiche. Die Anstaltslast sei das entscheidende Kriterium, so Möschel. Sie betreffe das Innenverhältnis zwischen der jeweiligen Landesbank beziehungsweise Sparkasse und dem Land und sorge dafür, dass die Gewährträgerhaftung ("Das Außenverhältnis zum Kunden") erst gar nicht zum Einsatz komme. "Die Beseitigung der Gewährträgerhaftung ist Augenwischerei", so Möschel. "Das letzte Mal ist diese Garantie 1830 eingelöst worden."

Es komme nun darauf an, wie der Brüsseler Kompromiss in deutsches Recht transformiert werde. Dies gehe aus den ihm bisher vorliegenden Meldungen noch nicht eindeutig hervor. Bedeute die Entscheidung in der Substanz eine Beseitigung der Anstaltslast, sei die Entscheidung ein riesiger Erfolg. Wenn aber grundsätzlich weiterhin ein Anspruch der Sparkassen und Landesbanken auf Beihilfen bestehe - auch unter dem Genehmigungsvorbehalt durch Brüssel - sei die Einigung nur eine Scheinlösung, sagte Möschel provokativ. Unter der Vorgabe einer Anstaltslast sieht Möschel auch weiterhin keine Möglichkeit für eine echte Beteiligung von Privaten an den Sparkassen oder Landesbanken. Vielversprechender sei da schon das bayerische Modell. Die Bayern aber wollten die Anstaltslast aufheben. Dies bedeute jedoch, so Möschel weiter, auch die Beseitigung der Rechtsform Anstalt für die Landesbanken beziehungsweise Sparkassen, jedenfalls nach der herrschenden Rechtsmeinung. Danach könne es ohne Anstaltslast auch keine Anstalt mehr geben. Am Ende dieser Überlegungen stehe dann wohl die Umwandlung von Landesbanken und Sparkassen in die Rechtsformen AG oder GmbH.

dr

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