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Wirtschaft: Staatsanwälte erheben Anklage gegen Haffa-Brüder

Der Niedergang der Münchener EM.TV & Merchandising AG wird sehr wahrscheinlich ein gerichtliches Nachspiel haben.

Der Niedergang der Münchener EM.TV & Merchandising AG wird sehr wahrscheinlich ein gerichtliches Nachspiel haben. Wie die Staatsanwaltschaft München I am Dienstag mitteilte, werde Anklage gegen die beiden ehemaligen Chefs und Großaktionäre Thomas und Florian Haffa erhoben. Das Landgericht München prüfe jetzt, ob ein Gerichtsverfahren eröffnet werde, sagte der leitende Oberstaatsanwalt Manfred Wick dem Handelsblatt. Die Haffa-Brüder müssen sich wegen des Verdachts auf Kursbetrug verantworten. Die Staatsanwälte werfen ihnen vor, zwischen August und November 2000 zu rosige Aussichten über die Vermögens- und Geschäftslage bei EM.TV gemacht zu haben. Anfang Dezember 2000 gaben die Haffa-Brüder dann eine drastische Gewinnwarnung ab. Nach den endgültigen Zahlen für 2000 wurde statt des in Aussicht gestellten Gewinns von 600 Millionen ein Verlust von 2,6 Milliarden Mark gemeldet.

Beide Haffas hätten bereits früher von der dramatischen Verschlechterung wissen können, lautet jetzt der Vorwurf. Im Einzelnen geht es um einen Verstoß gegen Paragraph 400 des Aktiengesetzes sowie gegen Paragraph 88 des Börsengesetzes. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft droht Haft bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe. "Wir haben Zeugenaussagen und ausgewertete Unterlagen", betonte Wick. Die Staatsanwälte hatten mehrere Monate ermittelt und dabei auch die EM.TV-Firmenzentrale durchsucht.

Beide Haffas hatten betonte, sie unterstützten die Staatsanwaltschaft bei den Ermittlungen. Ihre Anwälte wehrten sich vehement gegen die Vorwürfe und wollen die Eröffnung eines Verfahrens verhindern. In einer Mitteilung hieß es: "Die Herren Thomas und Florian Haffa haben in ihrer Zeit als Vorstandsmitglieder der EM.TV die Vermögenslage des Unternehmens und die Prognosen stets nach bestem Wissen und Gewissen beurteilt und kommuniziert." Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft beruhten auf "einer rechtlich unzutreffenden Auslegung der genannten Strafvorschriften". Es habe in Deutschland noch nie eine Verurteilung nach diesen Vorschriften gegeben.

Anleger, die die Haffas bislang vergeblich auf Schadenersatz verklagt haben, können nach der Anklageerhebung durch die Staatsanwaltschaft hoffen. "Sollte die Staatsanwaltschaft eine Straftat feststellen, besteht nach Paragraph 823, Absatz 2 BGB auch ein zivilrechtlicher Anspruch auf Schadenersatz", sagte Dietmar Kälberer von der Rechtsanwaltskanzlei Tilp & Kälberer, die geschädigte EM.TV-Aktionäre vertritt. Die Staatsanwälte hätten offenbar einen hinreichenden Tatverdacht. Ihre Informationsbeschaffung sei "extrem hilfreich" für die zivilrechtlichen Ermittlungen.

cbu, mot

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