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Wirtschaft: Staatsgeld fürs Eigenheim

Union und SPD beschließen lange umstrittenes „Wohn-Riester“

Berlin - Riester-Sparer können ihr eingezahltes Geld künftig auch für den Kauf eines Hauses oder einer Wohnung nutzen. Die Fraktionsspitzen von Union und SPD haben sich auf das lange umstrittene sogenannte Wohn-Riester geeinigt, wie sie am Mittwoch mitteilten. Menschen, die mit einem Riester-Vertrag privat für ihr Alter vorsorgen, können das angesparte Geld nun rückwirkend zum 1. Januar 2008 komplett entnehmen und es in den Kauf einer selbst genutzten Immobilie stecken. Zudem kann mit dem Geld ein Darlehen für den Bau oder Kauf einer Immobilie abbezahlt werden. Die Koalitionspartner einigten sich auch auf ein System, um die Fragen der Besteuerung von Wohn-Riester-Vermögen zu klären.

Riester-Sparer können grundsätzlich pro Jahr bis zu vier Prozent ihres Lohns in einen Vertrag einzahlen. Das Geld wird dann je nach gewählter Vertragsart in Aktienfonds, auf einem Bankkonto oder in einer klassischen Rentenversicherung angelegt. Jeder Sparer erhält derzeit vom Staat eine Zulage von 154 Euro, für jedes Kind nochmals 185 Euro jährlich. Außerdem sind die Einzahlungen in den Vertrag steuerfrei. Die spätere Rente aus dem Riester- Vertrag wird dann allerdings versteuert.

Bisher haderten die Koalitionsexperten vor allem mit einem Problem, das sich durch die Verwendung des Geldes für eine Immobilie ergibt: Weil die Einzahlungen in den Riester-Vertrag steuerfrei sind, müssen auf die Auszahlungen Steuern gezahlt werden – gemäß dem Prinzip der nachgelagerten Besteuerung von Renten.

Dies soll nun gelöst werden, indem für Wohn-Riester- Sparer ein fiktives Förderkonto angelegt wird. Dort werden die Einzahlungen so verbucht, als würde ein herkömmlicher Riester-Vertrag bespart. Bei Beginn der Rente ist dort dann auch die steuerliche Förderung ausgewiesen, obwohl das Kapital dann in einer Immobilie steckt. Diese auf dem Konto ausgewiesenen Steuern müssen dann vom Riester-Sparer während seiner Rente wieder zurückgezahlt werden.

Rentner können die Steuern über einen längeren Zeitraum abzahlen oder auch mit einem Nachlass von 30 Prozent sofort bei Rentenantritt komplett zurückzahlen. Allerdings dürfte die Förderung nach Einschätzung von Verbraucherschützern nur langsam anlaufen. Um erst einmal auf die Mindestsumme von 15 000 Euro zu kommen, die zur Entnahme für das Eigenkapital erforderlich ist, müsse man sieben Jahre lang die maximale Riester-Sparsumme von 2100 Euro in einen Vertrag einzahlen, sagte Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Derzeit dürfte noch kaum einer der zehn Millionen Riester-Sparer so viel zusammen haben, da es die Förderung erst seit 2001 gibt.

Das Handwerk begrüßte den Plan. Für die Bauwirtschaft könnten „davon neue Wachstumsimpulse ausgehen“, erklärte der Präsident des Branchenverbands ZDH, Otto Kentzler. Die Wohn-Riester-Förderung soll die Eigenheimförderung ersetzen, die es bis 2006 gab. Auch die Immobilienbranche begrüßte die Einigung. „Jetzt ist die Immobilie endlich gleichberechtigt mit der Geld-Rente in die Riester-Förderung einbezogen“, erklärte Lutz Freitag, Vorsitzender der Branchen-Spitzenverbände. Zugleich forderte er, auch vermietetes Wohneigentum in die Förderung einzubeziehen. AFP

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